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Mieterstrom-Messkonzept: Welche Zähler brauchst du?

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Mieterstrom-Messkonzept: Welche Zähler brauchst du?
Technik & Blindleistung — Stromfee (KI-Bild)

Für ein Mieterstrom-Projekt brauchst du im Standard drei Zählertypen: einen Erzeugungszähler an der PV-Anlage, einen Summenzähler am Netzanschluss und je Wohnung einen eigenen Verbrauchszähler. Dieses Zusammenspiel nennt sich Summenzählermodell und ist der übliche Weg, um selbst erzeugten Strom und Reststrom sauber voneinander zu trennen.

Die kurze Antwort: drei Zählertypen

1) Erzeugungszähler (Zweirichtungszähler) direkt an der PV-Anlage misst, wie viel Strom die Anlage erzeugt und ins Netz einspeist. 2) Summenzähler am Netzanschlusspunkt (ebenfalls Zweirichtungszähler) misst den gesamten Reststrombezug und die Einspeisung des Gebäudes. 3) Je Wohneinheit ein eigener Verbrauchszähler (Unterzähler) für die individuelle Abrechnung. Aus diesen Messwerten wird berechnet, welcher Anteil aus der Anlage und welcher aus dem Netz kommt.

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Erzeugungszähler an der PV-Anlage

Der Erzeugungszähler erfasst die gesamte von der Photovoltaik-Anlage erzeugte Strommenge. Er ist die Grundlage dafür, den vor Ort verbrauchten Mieterstrom vom eingespeisten Überschuss zu unterscheiden. Bei Anlagen ab 7 kWp ist hier nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in der Regel ein intelligentes Messsystem vorgesehen (Pflichteinbaufall für Erzeugungsanlagen zwischen 7 und 100 kWp).

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Summenzähler am Netzanschluss

Der Summenzähler sitzt am zentralen Netzanschlusspunkt des Gebäudes und ist ein Zweirichtungszähler: Er misst getrennt den aus dem öffentlichen Netz bezogenen Reststrom und den ins Netz eingespeisten Überschuss. Er wird vom Messstellenbetreiber betrieben und bildet die Schnittstelle zwischen Gebäude und Netzbetreiber. Alle Wohnungszähler liegen mess-technisch hinter diesem Summenzähler.

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Unterzähler je Wohnung – moderne Messeinrichtung oder Smart Meter?

Jede Wohneinheit braucht einen eigenen Verbrauchszähler. Nach dem MsbG reicht für die meisten Wohnungen mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh eine moderne Messeinrichtung (mME) – also ein digitaler Zähler ohne Kommunikationsmodul. Ein vollständiges intelligentes Messsystem (iMSys = digitaler Zähler plus Smart-Meter-Gateway) ist nur in den gesetzlichen Pflichteinbaufällen erforderlich.

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Wann ist ein intelligentes Messsystem Pflicht?

Ein iMSys ist nach § 29 MsbG unter anderem vorgesehen bei Verbrauchern mit über 6.000 kWh Jahresverbrauch, bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG (z. B. Wärmepumpe, Wallbox) sowie bei Erzeugungsanlagen zwischen 7 und 100 kWp. Der breitere Rollout auf weitere Haushalte ist gesetzlich geplant, aber gestaffelt – prüfe im Einzelfall den aktuellen Stand bei deinem Messstellenbetreiber.

Warum das Summenzählermodell?

Das Summenzählermodell vermeidet den früher nötigen separaten physischen Netzanschluss je Mieter. Der selbst erzeugte Strom wird rechnerisch verteilt: Erzeugung minus Netz-Einspeisung ergibt den vor Ort genutzten Mieterstrom, die Wohnungszähler liefern die individuelle Aufteilung. Das spart Zähler und Verkabelung und ist der etablierte Aufbau für Mieterstrom in Mehrfamilienhäusern.

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Häufige Fragen

Welche Zählertypen sind für ein Mieterstrom-Projekt notwendig?
Für ein Mieterstrom-Projekt brauchst du im Standard drei Zählertypen: einen Erzeugungszähler an der PV-Anlage, einen Summenzähler am Netzanschluss und je Wohnung einen eigenen Verbrauchszähler. Dieses Zusammenspiel nennt sich Summenzählermodell.
Wozu dient der Erzeugungszähler bei einer Photovoltaik-Anlage?
Der Erzeugungszähler erfasst die gesamte von der Photovoltaik-Anlage erzeugte Strommenge. Er ist die Grundlage dafür, den vor Ort verbrauchten Mieterstrom vom eingespeisten Überschuss zu unterscheiden.
Was misst der Summenzähler am Netzanschluss?
Der Summenzähler sitzt am zentralen Netzanschlusspunkt des Gebäudes und ist ein Zweirichtungszähler. Er misst getrennt den aus dem öffentlichen Netz bezogenen Reststrom und den ins Netz eingespeisten Überschuss.
Wie wird die Abrechnung für die einzelnen Wohneinheiten ermöglicht?
Je Wohneinheit ist ein eigener Verbrauchszähler (Unterzähler) für die individuelle Abrechnung notwendig. Aus diesen Messwerten wird berechnet, welcher Anteil aus der Anlage und welcher aus dem Netz kommt.
Gibt es gesetzliche Vorgaben für den Erzeugungszähler bei bestimmten Anlagenleistungen?
Bei Anlagen ab 7 kWp ist hier nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in der Regel ein intelligentes Messsystem vorgesehen. Dies gilt als Pflichteinbaufall für Erzeugungsanlagen zwischen 7 und 100 kWp.

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