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Integration von Mieterstrom in das Stromfee-Tagebuch – Eine umfassende Analyse

Autorenbild: Holger RoswandowiczHolger Roswandowicz


  • Technische Umsetzung: Wie kann das Stromfee-Tagebuch als Monitoring-Tool für Mieterstromprojekte eingesetzt werden?

  • Abrechnung & rechtliche Aspekte: Welche Anforderungen gemäß EEG und StromGVV müssen bei der Abrechnung berücksichtigt werden?

  • Messkonzept & Datenmanagement: Wie könnte ein Messstellenkonzept für Mieterstrom mit dem Stromfee-Tagebuch umgesetzt werden?

  • Wirtschaftlichkeit: Welche Kosten-Nutzen-Aspekte sind für Betreiber und Mieter zu beachten?



1. Technische Umsetzung

Monitoring-Tool für Mieterstromprojekte: Das Stromfee-Tagebuch kann als zentrales Monitoring-Werkzeug dienen, um in Mieterstromprojekten sowohl die lokal erzeugte Energie (z. B. PV-Anlagen auf dem Dach) als auch den Verbrauch der Mieter in Echtzeit zu überwachen. Bereits für Photovoltaik-Anlagen bietet das Tagebuch Funktionen wie die Echtzeit-Erfassung der erzeugten Leistung (inklusive Spitzen und tageszeitlichen Schwankungen)​


. Außerdem werden detaillierte Ertragsstatistiken über Tag, Monat und Jahr bereitgestellt, um Effizienz und Rentabilität der Anlage beurteilen zu können​


. Diese bestehenden Funktionen lassen sich auf Mieterstrom übertragen: So könnten für jedes angeschlossene Mieterkonto und die PV-Anlage entsprechende Datenpunkte im Tagebuch erfasst und ausgewertet werden. Auf Basis der gesammelten Daten könnte das System auch Anomalien (wie z. B. Ausfälle oder Minderleistungen der PV-Anlage) automatisch erkennen und den Betreiber warnen​

 – eine wichtige Funktion, um die Versorgungssicherheit im Mieterstrom sicherzustellen.


Schnittstellen und Protokolle: Um Messdaten aus verschiedenen Quellen (z. B. digitalen Stromzählern, Wechselrichtern, Batteriespeichern) ins Stromfee-Tagebuch einzuspeisen, sind offene Schnittstellen und IoT-Protokolle unerlässlich. MQTT (Message Queuing Telemetry Transport) hat sich hier als leichtgewichtiges Standardprotokoll etabliert, das für Echtzeit-Monitoring in IoT-Umgebungen ideal ist​


. Es ermöglicht eine zuverlässige Publish/Subscribe-Kommunikation selbst bei instabilen Netzwerken und geringer Bandbreite. MQTT kann im Kontext des Stromfee-Tagebuchs genutzt werden, um Sensordaten (z. B. von Smart Metern oder Shelly-Energieverbrauchssensoren) in Echtzeit an einen zentralen Broker zu senden​


. Von dort aus können die Daten mithilfe eines Tools wie Telegraf abgegriffen und in eine Zeitreihendatenbank wie InfluxDB geschrieben werden​


. InfluxDB ist für die Speicherung großer Mengen zeitlich aufgelöster Messwerte optimiert und lässt sich nahtlos mit Visualisierungstools verbinden. Die Kombination aus MQTT für den Datentransport und InfluxDB für die Speicherung hat den Vorteil, dass eine schnelle, skalierbare Verarbeitung selbst hochfrequenter Messdaten möglich ist​


Alternativ oder ergänzend könnten auch standardisierte Zählerprotokolle wie Modbus TCP, M-Bus oder das in Deutschland verbreitete Smart-Meter-Protokoll EDL/SML via Konverter auf MQTT abgebildet werden. Wichtig ist eine offene API im Stromfee-Tagebuch, um Daten aus verschiedenen Quellen (z. B. bereits existierende Energiemanagementsysteme oder Gebäudeleittechnik) zu integrieren.


Echtzeit-Datenerfassung und Visualisierung: Die erfassten Messwerte (PV-Erzeugung, Verbrauch pro Mietpartei, Netzbezug, ggf. Batteriestatus) sollten in nahezu Echtzeit verarbeitet und visualisiert werden. Hierfür kann das Stromfee-Tagebuch intern auf ein Dashboard oder externe Tools wie Grafana zurückgreifen, die via InfluxDB-Plugin die Daten ansprechbar machen. So könnten z. B. Live-Diagramme den aktuellen Stromfluss im Gebäude anzeigen (wer bezieht gerade Solarstrom, wieviel wird ins Netz eingespeist, etc.). Eine Visualisierung könnte darstellen, dass z. B. gerade 50 kW Solarleistung verfügbar sind, 30 kW davon von Mietern verbraucht werden und 20 kW Überschuss ins Netz gehen. Außerdem lassen sich historische Verläufe einsehen, um Trends zu erkennen – etwa Lastprofile der Mieter oder Erzeugungsprofile der PV-Anlage. Die Datenverarbeitung in Echtzeit erlaubt es auch, Steuerungsimpulse abzuleiten: So könnte das Tagebuch in Zukunft Prognosedaten (z. B. Wetter- und Strompreisprognosen) mit den Live-Daten verknüpfen, um etwa eine intelligente Verbrauchssteuerung zu ermöglichen. Die Integration mit Smart-Home-Systemen wie Loxone ist denkbar; in der Praxis wurde bereits gezeigt, dass Strompreis- und Prognosedaten aus dem Stromfee-Tagebuch via MQTT an Loxone übertragen werden können, um dort automatisch Verbraucher zu steuern​


Vergleichbar könnte für Mieterstrom ein Szenario aussehen, in dem das System beispielsweise eine Ladepumpe für Warmwasser oder andere flexible Lasten im Gebäude aktiviert, sobald genug Solarüberschuss vorhanden ist – dies würde den Eigenverbrauch optimieren und ließe sich durch entsprechende MQTT-Steuerbefehle realisieren. Insgesamt stellt die technische Grundlage – MQTT als Datendrehscheibe, InfluxDB als Langzeitspeicher und ein Visualisierungs-/Analysemodul – sicher, dass das Stromfee-Tagebuch als leistungsfähiges Monitoring-Tool für Mieterstrom eingesetzt werden kann.


2. Abrechnung & rechtliche Aspekte

Relevante gesetzliche Vorgaben (EEG, EnWG/StromGVV): Mieterstrom unterliegt in Deutschland speziellen gesetzlichen Rahmenbedingungen, vor allem geregelt im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), ergänzt durch Verordnungen wie der StromGVV. Im Jahr 2017 wurde durch ein Änderungsgesetz im EEG der Mieterstromzuschlag eingeführt, um Mieterstrommodelle wirtschaftlich attraktiver zu machen​

. Geförderter Mieterstrom ist hierbei auf Solarstrom beschränkt und an Bedingungen geknüpft – etwa darf der Preis für die Mieter maximal 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen​


Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich in §42a EnWG sowie im EEG (§21 Abs.3 und §23c EEG 2021)​

Wichtig ist: Ein Mieterstromvertrag gilt rechtlich als Stromliefervertrag außerhalb der Grundversorgung

Das bedeutet, Mieter haben weiterhin Wahlfreiheit des Stromanbieters und dürfen nicht gezwungen werden, am Mieterstrom teilzunehmen – eine Kopplung von Mietvertrag und Stromvertrag ist bis auf wenige Ausnahmen unzulässig​


.Zudem gelten bestimmte Verbraucherschutzvorgaben analog der StromGVV/EnWG: So darf die Erstvertragslaufzeit höchstens ein Jahr betragen (Verlängerung stillschweigend möglich) und die Kündigungsfrist nach der Erstlaufzeit max. 1 Monat​


Seit dem EEG 2023 wurden einige Regeln nochmals angepasst, um Mieterstrom zu fördern: Die Grenze für förderfähige PV-Anlagen wurde von 100 kW auf 1 MW erhöht und die EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom vollständig abgeschafft​


. Damit entfällt inzwischen eine frühere Kostenbelastung, was die rechtliche und wirtschaftliche Umsetzung vereinfacht. Dennoch muss der Mieterstromanbieter ggf. andere Umlagen und Steuern berücksichtigen (siehe unten).


Einbindung von Abrechnungsmechanismen: Für eine korrekte und transparente Abrechnung im Mieterstrommodell müssen verschiedene Preisbestandteile und Entgeltregelungen integriert werden. Grundsätzlich setzt sich der Strompreis für Mieterstrom anders zusammen als ein normaler Stromtarif, da für lokal erzeugten und direkt gelieferten Strom einige Kosten entfallen. Insbesondere fallen Netzentgelte, bestimmte netzseitige Umlagen (wie die KWK-Umlage oder §19-StromNEV-Umlage), die Stromsteuer sowie die Konzessionsabgabe auf den vor Ort verbrauchten Anteil nicht an​


Diese Abgaben sind nur auf den ggf. zusätzlich aus dem öffentlichen Netz bezogenen Strom zu zahlen​

solarimo.d

Vollständig zu entrichten war bislang allerdings die EEG-Umlage auf den Mieterstrom, da es sich um eine Stromlieferung an Dritte handelt​


 – allerdings ist diese Umlage seit 01.07.2022 auf 0 ct/kWh reduziert und muss seither auf Rechnungen nicht mehr ausgewiesen werden​


Somit profitieren Mieterstrom-Kunden von einem Strompreis, dem wesentliche Preisbestandteile des Netzbezugs fehlen. Der Vermieter bzw. Mieterstromanbieter muss bei der Preisgestaltung jedoch die gesetzliche Deckelung beachten: Der Endpreis für die Mieter (inkl. aller verbliebenen Bestandteile) darf höchstens 90 % des Grundversorgertarifs im Netzgebiet betragen​

In der Praxis bietet man Mietern also typischerweise einen Arbeitspreis an, der etwa 10 % oder mehr unter dem lokalen Standardtarif liegt. Dieser Preis enthält die Gestehungskosten des PV-Stroms, anteilige Betriebskosten (z. B. für Messstellenbetrieb und Abrechnung) sowie Umsatzsteuer​


Für die Abrechnung selbst gilt §40 EnWG: Der Mieterstromlieferant muss den Mietern eine verbrauchsbasierte Stromrechnung stellen, getrennt von der Nebenkostenabrechnung der Wohnung​

bundesnetzagentur.de Auf dieser Rechnung sind – analog zu üblichen Stromrechnungen – verschiedene Pflichtangaben zu machen. Dazu zählen u. a. Name und Kontaktdaten des Lieferanten, der Abrechnungszeitraum, der Rechnungsbetrag mit Fälligkeit sowie Hinweise auf Rechte der Kunden (z. B. Beschwerdestellen)​


Die Rechnung muss einfach verständlich sein und auf Wunsch erläutert werden​


Zudem müssen alle relevanten Kostenpositionen transparent aufgeschlüsselt werden (z. B. Arbeitspreis, ggf. EEG-Umlage – bis 2022 –, Stromsteuer falls anwendbar)​


Wichtig ist auch die Frist: Wie bei allen Stromlieferungen muss die Jahresabrechnung innerhalb von 6 Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen​



Anforderungen an Messstellenbetreiber und Stromlieferanten: Im Mieterstrommodell nimmt der Anlagenbetreiber oder ein von ihm beauftragter Dienstleister oft Doppelfunktionen wahr: Einerseits als Stromlieferant an die Mieter, andererseits gegebenenfalls auch als Messstellenbetreiber für die Wohnungszähler. Der Stromlieferant muss – sofern es sich um das klassische Modell mit Vollversorgung handelt – die jederzeitige Versorgung der Mieter sicherstellen. Praktisch bedeutet das, dass er neben dem PV-Strom auch den Reststrombedarf deckt, indem er z. B. einen Stromliefervertrag mit einem Vorlieferanten oder Direktvermarkter abschließt​

Diese Vollversorger-Pflicht ist rechtlich verankert (ausgenommen bei speziellen Modellen wie der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, siehe unten) und stellt sicher, dass der Mieter keinen zweiten Vertrag mit einem Grundversorger benötigt​

.Als Lieferant an Letztverbraucher muss der Vermieter bestimmte energiewirtschaftliche Pflichten erfüllen: Abschluss individueller Stromlieferverträge mit jedem teilnehmenden Mieter​


Registrierung der Lieferstellen (Marktlokationen) beim Netzbetreiber, Einhaltung der Bilanzkreisabwicklung und ggf. Mitteilungspflichten (z. B. Meldung im Marktstammdatenregister, Stromsteueranmeldung beim Hauptzollamt)​



Insbesondere die Stromsteuer kann ein Thema sein: PV-Anlagen bis 1 MW sind von der Stromsteuer befreit, Anlagen bis 2 MW können für lokal gelieferten Strom eine Befreiung beantragen​


Tut man das nicht, müsste auf den gelieferten Mieterstrom grundsätzlich Stromsteuer entrichtet werden, was die Wirtschaftlichkeit mindern würde – daher ist die Befreiung bei Mieterstromprojekten üblich.


Auch der Messstellenbetreiber (MSB) spielt eine wichtige Rolle. Für die korrekte Abrechnung jedes Mieters muss dessen Verbrauch mit geeichten Zählern gemessen werden​


Hier gibt es zwei Ansätze: Entweder man integriert das Mieterstrommodell in das bestehende Messwesen, d. h. der grundzuständige MSB (oft der lokale Netzbetreiber oder ein beauftragter Smart-Meter-Betreiber) stellt zertifizierte Zähler bereit, die auch vom Netzbetreiber verwaltet und ausgelesen werden. In diesem Fall erhält jeder Zähler eine offizielle Messlokationsnummer und wird im Energiemarkt geführt​


Oder der Anlagenbetreiber übernimmt selbst (oder über einen Dienstleister) den Messstellenbetrieb innerhalb der Kundenanlage. Dann muss er eigene Zähler installieren und verwalten; diese müssen ebenfalls geeicht sein, auch wenn sie außerhalb des regulären Netzbetreiber-Messkonzepts laufen​


Auf der Rechnung sind in diesem Fall statt offizieller Messlokations-IDs die vom Betreiber vergebenen Zählernummern anzugeben​


Der Messstellenbetreiber – ob intern oder extern – muss außerdem die Daten geschützt verarbeiten (siehe nächster Abschnitt) und gegebenenfalls dem Netzbetreiber Messwerte für die Summenbilanz bereitstellen (z. B. Einspeisung und Bezug am Netzanschlusspunkt melden). Schließlich ist darauf zu achten, dass die Abrechnung getrennt vom Mietvertrag erfolgt (kein Inkasso über die Miete) und dass bei einem Auszug/Kündigung entsprechende Abmeldungen im Stromliefervertrag vollzogen werden. Insgesamt erfordert der rechtliche Rahmen, dass das Stromfee-Tagebuch nicht nur technische Daten erfasst, sondern auch diese abrechnungsrelevanten Prozesse unterstützt – etwa durch Exportfunktionen für Rechnungsdaten, Einhaltung der Datenschutzrichtlinien und ggf. Unterstützung bei behördlichen Meldungen.


3. Messkonzept & Datenmanagement

Aufbau eines Messstellenkonzepts für Mieterstrom: Da in einem Mehrparteienhaus üblicherweise jeder Mieter einen eigenen Stromzähler besitzt, muss für Mieterstrom klar geregelt werden, wie der erzeugte Solarstrom und der Netzstromanteil getrennt gemessen und zugeordnet werden. Technisch kann eine PV-Anlage nämlich immer nur hinter einem Zähler einspeisen – es braucht also ein spezielles Messkonzept, um die Energieflüsse aufzuteilen​


. Grundsätzlich gibt es zwei gängige Modelle für Mieterstrom-Messungen​



  1. Physischer Summenzähler (Kaskadenmodell): Dabei wird die Hausinstallation so umgebaut, dass ein Erzeugungszähler für die PV-Anlage vorhanden ist und ein zentraler Summenzähler den Gesamtbezug des Hauses aus dem öffentlichen Netz misst. Alle teilnehmenden Mietparteien (und ggf. der Allgemeinstrom im Haus) hängen hinter diesem Summenzähler und haben Untermessungen​

    pv-portal-thueringen.de

    Der Summenzähler registriert, wie viel Strom zusätzlich aus dem Netz bezogen werden musste (bzw. bei Überschuss ins Netz zurückgespeist wurde), während die Erzeugungszähler die PV-Produktion messen. Aus der Differenz und den einzelnen Verbrauchszählern lässt sich dann für jeden Mieter ermitteln, welcher Anteil seines Verbrauchs durch Solarstrom gedeckt wurde. Dieses klassische Mieterstromkonzept wird oft in Form einer Kaskaden-Schaltung realisiert, bei der die Zählerhierarchie eindeutig ist: PV-Erzeugung wird zuerst den Mietern zugeteilt, Überschüsse passieren den Summenzähler ins Netz; bei Erzeugungsdefizit zieht der Summenzähler zusätzlichen Netzstrom, der ebenfalls über die Untermesser bei den Mietern ankommt. Vorteil: Alle Messwerte sind physisch vorhanden und direkt ablesbar. Allerdings entstehen Umbaukosten, da die Zählerverdrahtung geändert und zusätzliche Zähler installiert werden müssen


    Dieses Modell ist meist ab ca. 5 teilnehmenden Parteien wirtschaftlich sinnvoll​




  2. Virtueller Summenzähler: Hier bleibt die elektrische Installation unverändert – jeder Mieter behält seinen normalen vom Netzbetreiber betriebenen Zähler, der sowohl seinen gesamten Verbrauch aus dem Netz als auch (indirekt) den Eigenverbrauch erfasst. Ein physischer Summenzähler wird nicht installiert. Stattdessen werden die relevanten Messwerte in Software zusammengeführt: Alle 15 Minuten wird rechnerisch ermittelt, wie hoch die PV-Erzeugung war und wie diese auf die Mieter verteilt wurde bzw. was ins Netz ging​


    Aus den individuellen Zählerständen und dem PV-Erzeugungszähler kann ein Algorithmus berechnen, welchen Bezug und welche Einspeisung ein fiktiver Summenzähler gehabt hätte​


    Dieses Konzept erfordert intelligente Messsysteme (Smart Meter), die viertelstündliche Leistungswerte liefern, und eine Softwareplattform zur Datenverarbeitung – idealerweise genau hier das Stromfee-Tagebuch. Vorteil: Kein teurer Zählerumbau, dafür jedoch Aufwendungen für die Datenauswertung und oft Lizenzkosten für spezielle Abrechnungssoftware. Eine beispielhafte Umsetzung bietet etwa ein System namens Pionierkraft, bei dem pro Wohnung ein Hardware-Modul installiert wird, das die Stromflüsse regelt, und das Unternehmen stellt die entsprechende Abrechnungssoftware bereit​


    Die Kosten liegen hier laut Quelle bei rund 2.000 € Hardware pro Zähler plus 4–10 € pro Monat und Mieter für Software​


    Dieses virtuelle Modell (auch Ergänzungsstromlieferung genannt, wenn der Vermieter nur Solarstrom liefert​ eignet sich insbesondere, wenn die Zahl der Mietparteien überschaubar ist (ca. 2–15 Mieter) oder wenn eine Vollversorgung durch den Vermieter nicht gewünscht ist (Mieter behalten dann ihren Haupt-Stromanbieter und beziehen nur den PV-Anteil vom Vermieter)​



Für das Stromfee-Tagebuch bedeutet dies, dass es flexibel genug sein muss, beide Messkonzept-Varianten zu unterstützen. Es sollte also in der Lage sein, sowohl direkte Messdaten von physischen Zählern einzulesen als auch virtuelle Abrechnungen auf Basis mehrerer Messwerte zu berechnen. Konkret müsste das System z. B. folgende Datenpunkte verwalten: PV-Erzeugungszählerstand, Haus-Summenzählerstand (Netzbezug/Einspeisung), einzelne Wohnungszählerstände. Daraus kann es mittels definierter Formeln den Anteil des Solarstroms je Wohnung berechnen. Diese Berechnung sollte transparent und eichrechtskonform erfolgen – d.h. idealerweise auditierbar, um im Streitfall nachzuweisen, wie sich die einzelnen Verbrauchsmengen zusammensetzen. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, das Stromfee-Tagebuch an bestehende Abrechnungssoftware anzubinden oder zumindest die relevanten Daten exportschnittstellenfähig zu machen, da viele Messstellenbetreiber bereits Lösungen für Mieterstrom haben.

Anforderungen an Datenverarbeitung und -sicherheit: Da im Mieterstrommodell sensible Verbrauchsdaten der Mieter erhoben und verarbeitet werden, sind Datenschutz und Datensicherheit von höchster Bedeutung. Die Erfassung und Verarbeitung von Verbrauchsdaten muss den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügen​


Konkret heißt das: Das Stromfee-Tagebuch sollte nur autorisierten Personen Zugriff auf persönliche Verbrauchswerte gewähren (z. B. Mieter sehen nur ihre eigenen Daten, der Vermieter/Betreiber sieht aggregierte Daten oder alle mit Zustimmung). Übertragungswege (etwa MQTT oder Web-API) sollten verschlüsselt erfolgen, z. B. mittels TLS, um Abhörsicherheit zu gewährleisten. Zudem müssen die Daten gegen Manipulation geschützt sein – gerade da sie für Abrechnungszwecke verwendet werden. Hier spielt Eichrecht eine Rolle: Messwerte, die in den Geschäftsverkehr (Abrechnung) eingehen, müssen von geeichten Zählern stammen und dürfen nicht unautorisiert veränderbar sein​


Falls Daten zwischengespeichert oder von analoger Form (Zählerablesung) digitalisiert werden, sollte das System Prüfsummen oder Signaturen verwenden, um die Integrität sicherzustellen. In der Praxis könnte das Stromfee-Tagebuch z. B. mit digital signierten Messwerten arbeiten oder Schnittstellen zu Smart-Meter-Gateways nutzen, die die Werte bereits signiert liefern.


Auch die Datenmengen und deren Management sind ein Aspekt: In einem größeren Mieterstromprojekt fallen möglicherweise sekündliche oder minütliche Messdaten für dutzende Zähler an, was über das Jahr enorme Datenpunkte ergibt. InfluxDB als Time-Series-Datenbank ist hierfür gut geeignet, muss jedoch mit geeigneten Retentions- und Kompressions-Strategien betrieben werden. Das Stromfee-Tagebuch sollte Mechanismen haben, um historische Daten zu archivieren oder zu aggregieren (z. B. 15-Minuten-Mittelwerte speichern statt Rohsekundenwerte nach einer gewissen Zeit), um Speicherplatz zu sparen, ohne die Abrechnung zu beeinträchtigen. Eine weitere Anforderung ist die


Verfügbarkeit der Daten: Für Abrechnung und Analyse müssen die Daten vollständig sein. Das System sollte also Ausfälle von Sensoren oder Verbindungsprobleme erkennen und kommunizieren. Gegebenenfalls muss man fehlende Werte durch Plausibilisierung oder Ersatzverfahren ergänzen (etwa Ausfallwerte nach § mit statistischen Methoden, sofern zulässig, um die Kontinuität zu wahren).


Nicht zuletzt sollte das Stromfee-Tagebuch eine effiziente Verwaltung der Verbrauchsdaten erlauben. Dazu gehört, dass Verbrauchswerte pro Zähler/Mieter logisch zusammengefasst werden (z. B. in der Software jedem Mieterkonto zugeordnet) und mit anderen Größen (PV-Erzeugung, Netzbezug) verknüpft werden können, um Berichte zu erzeugen. Ein effizientes Datenbankschema und Indexierung stellen sicher, dass auch bei vielen Mietern Abfragen (z. B. „zeige Gesamtverbrauch aller Mieter im letzten Monat“) schnell erfolgen. Die Software kann hier durch Mehrbenutzerfähigkeit punkten: Mieter könnten über ein Web-Portal oder eine App auf ihr persönliches „Energietagebuch“ zugreifen, ihre historischen Verbrauchsdaten einsehen und den Anteil an grünem Mieterstrom nachvollziehen. Der Betreiber kann wiederum Gesamtreports generieren, etwa für die jährliche Meldung an das Finanzamt oder zur internen Optimierung. All dies muss unter Einhaltung von Datenschutz (Trennung der Datensichten, Einwilligungen) und IT-Sicherheit (Zugriffsschutz, Backup der Datenbank, Ausfallsicherheit der Plattform) geschehen.

Insgesamt kann das Stromfee-Tagebuch mit einem gut durchdachten Mess- und Datenkonzept zum Herzstück eines Mieterstromprojekts werden: Es sammelt alle relevanten Messwerte, verarbeitet sie regelkonform und stellt sie den Beteiligten in geeigneter Form zur Verfügung.


4. Wirtschaftlichkeit

Kosten-Nutzen-Aspekte für Betreiber und Mieter: Die Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten ist sowohl für den Betreiber (z. B. Vermieter oder Investor der PV-Anlage) als auch für die Mieter von Bedeutung. Für den Betreiber stehen den Investitionskosten – Kosten für die PV-Anlage (Module, Wechselrichter, Installation), ggf. Batteriespeicher, Kosten für das Messkonzept (Zählerumbau oder Hardware bei virtuellem Modell) sowie laufende Betriebskosten (Wartung, Versicherung, Abrechnung) – die Einnahmen aus dem Stromverkauf gegenüber. Die Mieter zahlen ihren Strompreis an den Betreiber, der in der Regel unter dem marktüblichen Tarif liegt, wodurch sie direkt sparen. Gleichzeitig profitieren die Mieter von stabileren Strompreisen, da ein großer Teil des Preises von der PV-Anlage bestimmt ist (keine oder geringere Netzentgelte/Umlagen) und weniger von volatilen Börsenpreisen abhängt.

Für den Betreiber ergibt sich der wirtschaftliche Vorteil vor allem daraus, dass er den lokal erzeugten Strom teurer verkaufen kann, als er für eine Einspeisung ins Netz Erlös bekäme


Während die klassische Einspeisevergütung für PV-Strom meist relativ niedrig ist (z. B. 7–10 Ct/kWh je nach Anlagengröße), kann beim Verkauf an Mieter ein Preis nahe des Endkundenstrompreises erzielt werden (z. B. ~25–30 Ct/kWh, je nach Grundversorgertarif und 90%-Grenze). Dieser Mehrerlös pro kWh macht Mieterstrom attraktiv. Allerdings muss er die genannten zusätzlichen Kosten decken. Aus Mietersicht ist der Nutzen ein günstigerer Stromtarif (gesetzlich mindestens 10% billiger als Grundversorgung​ )und die Beteiligung an der Energiewende (lokaler Ökostrom). Ein weiterer Effekt: Da gewisse Preisbestandteile wegfallen, bleibt der Mieterstrompreis tendenziell konstanter. Steigen z. B. staatliche Umlagen oder Netzentgelte in der Zukunft, betrifft das den vor Ort produzierten Anteil nicht, was langfristig zu einem wachsenden Preisvorteil führen kann​



Modelle zur Wirtschaftlichkeitsberechnung: Um die Rentabilität eines Mieterstromprojekts zu bewerten, kommen klassische Investitionsrechnungen zum Einsatz – etwa die Berechnung des Kapitalwerts, der Amortisationszeit oder der internen Verzinsung. In der Praxis werden oft Business-Cases simuliert: Man erstellt eine Prognose über 20 Jahre (typische PV-Lebensdauer bzw. EEG-Förderzeitraum) mit allen Cashflows. Wichtige Parameter sind: Eigenverbrauchsquote (Anteil des PV-Stroms, der von Mietern direkt genutzt wird) und Autarkiegrad (Anteil des Gesamtverbrauchs, der durch PV gedeckt wird). Je höher diese Quoten, desto wirtschaftlicher das Modell​


Experten empfehlen, mindestens ~50% Eigenverbrauch anzustreben, damit sich Mieterstrom lohnt​  – in gut abgestimmten Projekten können 60–80% erreicht werden​


Für die restlichen kWh, die nicht selbst verbraucht werden, erhält der Betreiber zwar noch eine Einspeisevergütung (und ggf. den Mieterstromzuschlag auf diese Mengen), aber diese liegt unter dem Verkaufspreis, was die Wirtschaftlichkeit schmälert​


.Ein weiterer Faktor ist die Anlagengröße im Verhältnis zum Verbrauch: Zu kleine Anlagen decken nur wenig Bedarf (geringe Ersparnis für Mieter), zu große Anlagen haben viel Überschuss (niedrige Eigenverbrauchsquote). Faustregeln zeigen, dass Mieterstrom sich oft ab ca. 30 kWp Anlagengröße lohnt – in einem Beispiel wird dies mit etwa 50 Mieteinheiten gleichgesetzt​, aber kleinere Projekte können mit neuen Geschäftsmodellen (virtueller Summenzähler) ebenfalls rentabel sein.


Zusätzlich fließen Förderungen in die Berechnung ein. Der Mieterstromzuschlag nach EEG ist eine direkte Förderung pro lokal verbrauchter kWh Solarstrom, gestaffelt nach Anlagengröße (z. B. aktuell ~2,6 Ct/kWh für Anlagen bis 10 kW, ~1,7 Ct/kWh bis 1 MW​

). Dieser Zuschlag kommt zum Erlös hinzu und verbessert den Cashflow​


. Obwohl er geringer ist als die normale EEG-Einspeisevergütung​


, wirkt er wirtschaftlich positiv, da der Hauptvorteil aus dem Verkauf des Stroms kommt. Weitere Förderungen könnten auf Landes- oder Kommunalebene existieren (manche Programme unterstützen Batterieanschaffung, etc.). In der Kalkulation müssen auch Steuern (z. B. Umsatzsteuer, ggf. Stromsteuer falls nicht befreit) und Abschreibungen berücksichtigt werden. Professionelle Software (wie etwa node.energy opti.node oder das Rendite-Radar

metergrid.de ) kann diese Berechnungen vereinfachen, indem alle Kosten- und Erlösposten einbezogen und z. B. mit einem Volleinspeisungs-Szenario verglichen werden​


Ein solides Wirtschaftlichkeitsmodell wird auch Szenarien rechnen: Was passiert bei steigenden Strompreisen? Wie wirkt es sich aus, wenn weniger Mieter teilnehmen als geplant? etc. Dies hilft dem Betreiber, Chancen und Risiken abzuwägen.


Optimierungsstrategien für maximale Rentabilität: Um das Mieterstrom-Projekt so profitabel wie möglich zu gestalten, gibt es verschiedene strategische Ansätze, die durch das Stromfee-Tagebuch unterstützt werden können:


  • Eigenverbrauchsoptimierung: Wie oben erwähnt, ist ein hoher Anteil an direkt genutztem Solarstrom der Schlüssel. Praktische Maßnahmen hierfür sind zum Beispiel, zusätzliche flexible Verbraucher einzubinden. Der Vermieter könnte etwa gemeinsame Einrichtungen wie Wärmepumpen, Speicherheizungen, E-Ladestationen für Elektroautos oder Batteriespeicher installieren, die gezielt dann Strom ziehen, wenn Überschuss besteht. Ein Batteriespeicher im Gebäude kann überschüssige Solarenergie zwischenspeichern, um sie abends oder bei Bewölkung den Mietern bereitzustellen. Laut Praxisberichten erhöhen Stromspeicher sowohl den Autarkiegrad als auch den Eigenverbrauch deutlich und werden bei Mieterstromprojekten immer häufiger mitgedacht​– rund jedes dritte bis vierte Mieterstromprojekt von Anbietern wie Polarstern beinhaltet inzwischen einen Speicher. Der Einsatz eines Speichers verbessert die Wirtschaftlichkeit, weil mehr Solarstrom zu Mieterstrom-Konditionen verkauft werden kann und weniger ins Netz zum geringeren Tarif abgegeben wird​


    Außerdem können Nebeneffekte wie Peak Shaving (Lastspitzenkappung, um Netzentgelte zu sparen) oder Notstromfähigkeit realisiert werden, was zusätzlichen Nutzen bringt​


    Das Stromfee-Tagebuch kann hier als Energiemanagement-System fungieren, das Lade- und Entladevorgänge des Speichers anhand von PV-Erzeugung und Verbrauch in Echtzeit steuert.


  • Dimensionierung und Teilnehmerzahl: Für maximale Rentabilität sollte die PV-Anlagengröße passend zur Verbrauchsstruktur gewählt werden. Das Stromfee-Tagebuch kann historische Verbrauchsdaten des Gebäudes analysieren (falls vorhanden), um eine optimale Auslegung zu unterstützen – zum Beispiel die Lastgangkurve der Mieter ermitteln und darauf basierend die PV-Leistung so planen, dass an sonnigen Tagen mittags nur minimal überschüssig eingespeist wird. Zudem kann es Sinn machen, möglichst alle Mieter oder zumindest einen hohen Anteil für das Mieterstrommodell zu gewinnen, damit der erzeugte Strom Abnehmer findet. Das Tagebuch könnte etwa Szenarien berechnen: "Wenn 80% der Mieter mitmachen, ergibt sich eine Eigenverbrauchsquote X; bei nur 50% Teilnahme sinkt sie auf Y". Solche Prognosen helfen dem Betreiber, die Mieter von der Teilnahme zu überzeugen, um die gemeinsame Wirtschaftlichkeit zu steigern.

  • Dynamische Tarif- und Laststeuerung: Ein fortgeschrittenes Optimierungsfeld ist die Nutzung dynamischer Strompreise und Tarifmodelle. Zwar zahlen die Mieter einen fixen Tarif, aber der Betreiber könnte seinen Reststrom vom Markt beschaffen und hier flexibel agieren. Mit Hilfe des Stromfee-Systems ließen sich z. B. stündliche Börsenstrompreise (Day Ahead / Intraday) integrieren. Bei sehr niedrigen Börsenpreisen könnte es mit Speicher sogar sinnvoll sein, Netzstrom zu beziehen und den Speicher zu füllen („Arbitrage“), während bei hohen Preisen der Eigenverbrauch maximiert wird. Auch die Strompreismanager-Funktion des Stromfee-Tagebuchs könnte genutzt werden, um Verbraucher im Haus (wie eine Elektroauto-Ladestation oder Wärmepumpe) gezielt dann laufen zu lassen, wenn der Strom – entweder durch PV-Überschuss oder niedrige Netzpreise – am günstigsten ist. Dadurch sinken die Bezugskosten und die Marge für den Betreiber steigt. Zudem werden die Mieter vor hohen Marktschwankungen geschützt, da ihr Tarif konstant günstiger bleibt; das Mieterstrommodell wirkt so als eine Art Strompreisbremse



  • Kostenmanagement und Skaleneffekte: Auf der Kostenseite kann der Betreiber optimieren, indem er z. B. günstige Finanzierungsmodelle für die PV-Anlage nutzt (KfW-Kredite, Förderprogramme), qualitativ hochwertige Komponenten einbaut (die längere Lebensdauer und weniger Ausfälle bedeuten) und professionelle Betriebsführungs-Dienstleister einbindet, die Abrechnung und Messstellenbetrieb effizient erledigen (manche Anbieter bieten Komplettservices an, was Fehler vermeidet und interne Aufwände senkt). Auch das Stromfee-Tagebuch selbst trägt zur Kostenreduktion bei, indem es automatisiertes Monitoring ermöglicht – Probleme können früh erkannt und behoben werden, was Ertragsausfälle minimiert. Zudem könnten durch Algorithmen Vorschläge generiert werden, wie die Anlagenperformance verbessert werden kann (beispielsweise Reinigung der Module oder Anpassung der Neigungswinkel, wie das Stromfee-System es bei PV-Monitoring bereits vorsieht​

    stromfee.net

    ).


  • Vergleich mit Alternativen: Ein optimal laufendes Mieterstromprojekt sollte regelmäßig gegen Alternativen benchmarken: etwa Volleinspeisung (alles einspeisen und Mieter sind normaler Kunde beim Versorger) oder Balkon-PV der Mieter (wenn jeder selbst einspeisen würde). Das Stromfee-Tagebuch könnte dem Betreiber Analysen liefern, wie hoch die Rendite seines Projekts im Vergleich zu einer fiktiven Volleinspeisung ist – laut einer Quelle erwirtschaftet ein Mieterstromkonzept häufig über 10% Rendite und amortisiert sich in unter 10 Jahren, während reine Volleinspeisung deutlich länger dauern würde​


    . Solche Kennzahlen motivieren zur Optimierung und zeigen Erfolg.


Zusammenfassend profitieren Betreiber und Mieter von einem gut implementierten Mieterstrom-Modell: Der Betreiber erzielt Gewinne, indem er Strom zu einem preis verkauft, der für die Mieter günstig, aber über den Gestehungskosten liegt​

Die Mieter sparen Kosten und erhalten lokale, erneuerbare Energie. Das Stromfee-Tagebuch kann durch präzises Monitoring, Datenanalyse und Automatisierung wesentlich dazu beitragen, alle vier Bereiche – Technik, Abrechnung, Messwesen und Wirtschaftlichkeit – in Einklang zu bringen. Mit den vorgeschlagenen Integrationen (IoT-Schnittstellen wie MQTT/InfluxDB, Abrechnungs-Compliance nach EEG/EnWG, flexible Messkonzepte und datengetriebene Optimierung) wird das Stromfee-Tagebuch zu einer Schlüsselkomponente für erfolgreiche Mieterstromprojekte im digitalen Zeitalter.


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