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Direktvermarktung mit Speicher: So prüfst du deine Abrechnung

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Direktvermarktung mit Speicher: So prüfst du deine Abrechnung
Technik & Blindleistung — Stromfee (KI-Bild)

Du willst wissen, ob deine Direktvermarktungs-Abrechnung stimmt und ob dein Speicher richtig erfasst wird. Hier bekommst du die konkreten Prüfschritte — Zahl für Zahl, ohne Umwege.

Die 4 Positionen, die du zuerst kontrollierst

Nimm dir die letzte Monatsabrechnung und prüfe vier Werte: (1) die vermarktete Strommenge in kWh, (2) den Monatsmarktwert Solar (MW Solar in ct/kWh), (3) die ausgezahlte Marktprämie und (4) das Entgelt deines Direktvermarkters. Stimmt eine dieser Zahlen nicht mit deinen eigenen Zähler- und Vertragsdaten überein, hast du deinen Ansatzpunkt. Alles Weitere hängt an diesen vier Positionen.

Direktvermarktung mit Speicher: So prüfst du deine Abrechnung
Technik & Blindleistung — Stromfee (KI-Bild)
Marktprämie selbst nachrechnen

Die Marktprämie ergibt sich aus: anzulegender Wert (dein individueller Vergütungssatz aus dem Zuschlag oder der festen EEG-Vergütung) minus Monatsmarktwert Solar. Diesen Differenzbetrag multiplizierst du mit den vermarkteten kWh. Beispiel: anzulegender Wert 7,0 ct − Monatsmarktwert 4,0 ct = 3,0 ct/kWh Marktprämie. Der Monatsmarktwert ist öffentlich (netztransparenz.de) — vergleiche ihn mit dem Wert auf deiner Abrechnung. Weicht dein Direktvermarkter davon ab, frag nach.

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Pauschal- oder Spitzabrechnung — welche Methode gilt bei dir?

Prüfe im Vertrag, welches Abrechnungsverfahren vereinbart ist. Bei der Pauschalabrechnung rechnet der Netzbetreiber mit einem pauschalen Ansatz, bei der Spitzabrechnung mit den exakten viertelstündlichen Messwerten. Manche Verträge setzen die eine Methode als Standard und die andere nur ersatzweise ein — etwa wenn die für die Spitzabrechnung nötigen Messwerte nicht vorliegen. Kläre, welche bei dir tatsächlich angewendet wurde, denn das ändert die abgerechnete Menge.

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Technik & Blindleistung — Stromfee (KI-Bild)
Speicher-Besonderheit: nur der EEG-Strom ist prämienberechtigt

Ein Speicher kann Grünstrom aus deiner PV und Graustrom aus dem Netz mischen. Marktprämie bekommst du nur für den eingespeicherten und wieder ausgespeisten Solarstrom — nicht für zwischengespeicherten Netzstrom. Prüfe deshalb dein Messkonzept: Werden Ein- und Ausspeicherung sauber erfasst und die Herkunft getrennt? Kalkuliere außerdem die Speicherverluste ein — die aus dem Speicher eingespeiste Menge ist kleiner als die geladene. Passt die abgerechnete Einspeisemenge zu deinen tatsächlichen Ausspeicher-Zählwerten?

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Negative Strompreise: hier kann Prämie entfallen

In Stunden mit negativen Börsenpreisen kann der Anspruch auf Marktprämie nach den §-51-Regelungen des EEG entfallen. Schau, ob deine Abrechnung solche Zeiträume ausweist und ob die entfallenen Mengen plausibel sind. Bei einem Speicher ist das ein aktiver Hebel: Lädst du in Negativpreis-Phasen statt einzuspeisen, vermeidest du den Prämienausfall. Prüfe, ob das in deiner Fahrweise und in der Abrechnung berücksichtigt ist.

Typische Fehlerquellen auf einen Blick

Achte auf diese Punkte: falscher Monatsmarktwert, ein anzulegender Wert der nicht deinem Zuschlag entspricht, doppelt oder gar nicht erfasste Speichermengen, ein zu hohes oder unklares Direktvermarkter-Entgelt und Abrechnungszeiträume die nicht zu deinen Zählerdaten passen. Sammle deine eigenen Viertelstunden-Zählwerte als Gegenprobe — ohne eigene Datenbasis kannst du eine Abweichung nur vermuten, nicht belegen.

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Stromvermarktung für Batteriespeicher und Stromhandel mit Batteriespeicher – so funktioniert es

Was Stromvermarktung für Batteriespeicher bedeutet

Stromvermarktung für Batteriespeicher heißt: Dein Speicher verkauft nicht einfach nur überschüssigen PV-Strom, sondern wird aktiv an den Strommärkten eingesetzt. Der Kern ist Arbitrage – du lädst, wenn Strom billig ist, und entlädst, wenn er teuer ist. Anders als eine reine PV-Anlage, die nur einspeist, kann ein Speicher gezielt Preis-Differenzen (Spreads) über den Tag ausnutzen. Vermarktet wird das entweder in Eigenregie (technisch aufwendig) oder – der Normalfall – über einen Direktvermarkter bzw. Aggregator, der deinen Speicher in einem Pool mit vielen Anlagen bündelt und an der Börse platziert.

Stromhandel mit Batteriespeicher: Handelsplätze und Schritte

Stromhandel mit Batteriespeicher läuft über mehrere Marktsegmente, die sich kombinieren lassen: (1) Day-Ahead-Auktion – Stundenprodukte, die einen Tag im Voraus gehandelt werden. (2) Intraday-Handel – kurzfristig, in 15-Minuten- und Stunden-Kontrakten bis nahe an die Lieferung; hier liegen oft die größten Preissprünge. (3) Regelleistung – FCR (Primärregelleistung), aFRR und mFRR, bei denen der Speicher Netzstabilität bereitstellt und für die Leistungsvorhaltung vergütet wird. Der Ablauf: Speicher fernsteuerbar machen (Steuerbox/Gateway), Direktvermarktungsvertrag mit einem Aggregator schließen, Präqualifikation für den gewünschten Markt durchlaufen, danach übernimmt der Vermarkter Gebote und Fahrpläne. Deine Erlöse ergeben sich aus den erzielten Spreads bzw. Regelleistungs-Zuschlägen abzüglich des Dienstleister-Entgelts.

Rechtlicher Rahmen und Voraussetzungen

Für förderfähige Speicher (z. B. aus Innovationsausschreibungen) gelten Vorgaben, aus welchen Quellen geladen werden darf, damit die Vergütung erhalten bleibt. Wichtig sind außerdem das Regime für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§14a EnWG) beim Netzbezug, die messtechnische Trennung von Ladung und Entladung sowie eine saubere Erfassung, damit Netzentgelte und Abgaben korrekt zugeordnet werden. Prüfe vor Vertragsabschluss, welche Märkte dein Speicher technisch fahren kann (Leistung in kW, nutzbare Kapazität in kWh, C-Rate) – daraus ergibt sich, ob sich Arbitrage, Regelleistung oder eine Kombination lohnt.

Was ist der Unterschied zwischen Stromvermarktung und Stromhandel bei einem Batteriespeicher?

Stromvermarktung ist der Oberbegriff dafür, dass der Speicher am Markt Erlöse erzielt. Stromhandel meint den konkreten Kauf/Verkauf von Strom an Handelsplätzen (Day-Ahead, Intraday). Beim Speicher kommt zusätzlich die Regelleistung hinzu, bei der nicht Energie gehandelt, sondern Leistung zur Netzstabilisierung vorgehalten wird.

Kann ich meinen Batteriespeicher selbst an der Börse handeln?

Technisch möglich, praktisch selten sinnvoll: Für den direkten Börsenzugang und die Präqualifikation zur Regelleistung gelten hohe Anforderungen und Mindestgrößen. Deshalb läuft der Stromhandel mit Batteriespeicher fast immer über einen Direktvermarkter/Aggregator, der viele Speicher zu einem handelbaren Pool bündelt.

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