Das Netz ist voll
Der Netzbetreiber darf deine Anlage drosseln, um das Netz zu entlasten. Ab 100 kW bist du automatisch dabei.
Wer zahlt den Ausfallstrom bei Abschaltungen deiner PV-Anlage?
Den Ausfallstrom – fachlich die entgangene Ausfallarbeit in kWh – schuldet dir dein Netzbetreiber, nicht der Stromkunde und nicht die Börse. Ordnet ein anderer Netzbetreiber die Abregelung an (z. B. der Übertragungsnetzbetreiber), rechnet trotzdem dein anschließender Verteilnetzbetreiber (VNB) die Entschädigung mit dir ab und holt sie sich intern zurück. Finanziert wird das Ganze über die Netzentgelte, also von allen Netznutzern. Du hast eine Rechnungs-/Abrechnungsbeziehung nur zu deinem eigenen Netzbetreiber.
Ab 100 kW brauchst du nach §9 EEG eine Fernsteuereinrichtung (FRE), über die der Netzbetreiber deine Einspeisung ferngesteuert reduzieren oder ganz abschalten kann. Genau dieser Eingriff ist kein Schaden an der Anlage, sondern ein netzbedingter Eingriff (Redispatch 2.0 nach §13a EnWG). Für jede so verlorene Kilowattstunde steht dir eine finanzielle Entschädigung zu, die deine entgangenen Einnahmen ausgleicht – also EEG-Vergütung bzw. Marktprämie plus vermiedene Netzkosten, abzüglich der Kosten, die du dir durch die Nichteinspeisung erspart hast (z. B. Brennstoff bei anderen Anlagen; bei PV faktisch gering).
Die Höhe wird nach der abgeschalteten Ausfallarbeit ermittelt (Spitz- oder Pauschalverfahren, je nach Messsituation). Entscheidend: Die Entschädigung wird dir seit 2026 nicht mehr automatisch überwiesen – du oder deine Abrechnungskontrolle müsst jeden Abregelungs-Vorfall erfassen, die Ausfallarbeit belegen und den Anspruch beim Netzbetreiber geltend machen. Wer das nicht tut, lässt das Geld liegen. Solche Zahlungsansprüche verjähren nach den allgemeinen Regeln in der Regel binnen drei Jahren – prüfe also rückwirkend, nicht nur laufend.
Wer zahlt mir den Ausfallstrom, wenn meine PV-Anlage abgeschaltet wird?
Dein Netzbetreiber. Er entschädigt die netzbedingt nicht eingespeiste Ausfallarbeit; finanziert wird das über die Netzentgelte. Selbst wenn ein anderer Netzbetreiber die Abschaltung ausgelöst hat, rechnest du immer mit deinem eigenen (Anschluss-)Netzbetreiber ab.
Bekomme ich die FRE-Entschädigung automatisch, wenn die PV-Anlage abgeschaltet wurde?
Nein. Seit 2026 zahlt sie niemand mehr von allein aus. Du musst die abgeschaltete Menge (Ausfallarbeit) je Vorfall dokumentieren und den Anspruch aktiv beim Netzbetreiber einfordern – sonst bleibt die Entschädigung ungezahlt.