Das Netz ist voll
Der Netzbetreiber darf deine Anlage drosseln, um das Netz zu entlasten. Ab 100 kW bist du automatisch dabei.
Wenn der Netzbetreiber deine PV-Anlage drosselt, verlierst du Erzeugung — aber nicht deinen Anspruch. Die Entschädigung dafür zahlt dir seit 2026 niemand mehr automatisch aus: Du musst sie selbst einfordern. Wir zeigen dir, wie.
Der Netzbetreiber darf deine Anlage drosseln, um das Netz zu entlasten. Ab 100 kW bist du automatisch dabei.
In Stunden, in denen Strom an der Börse weniger als nichts kostet, entfällt deine Förderung. 2026 reichen dafür schon 2 zusammenhängende Stunden.
Auch dein Direktvermarkter kann steuern. Die ausgefallene Erzeugung muss er dir trotzdem vergüten.
Deine Erlöse bestehen aus drei Teilen: dem Verkaufserlös für eingespeisten Strom, der Förderung obendrauf — und der Entschädigung für alles, was du wegen Abregelung nicht einspeisen durftest. Der dritte Topf wird am häufigsten vergessen, weil ihn niemand automatisch auszahlt: Seit 2026 musst du ihn selbst einfordern.
Wann wurde deine Anlage gedrosselt? Das steht in den Netzbetreiber-Daten — nicht auf deiner Rechnung.
Was hätte deine Anlage in diesen Stunden produziert? Sonnenstand und Wetter verraten es.
Taucht die Ausfall-Entschädigung auf deiner Abrechnung auf? Mit welchem Preis wurde gerechnet?
Fehlt Geld: schriftlich beim Netzbetreiber bzw. Vermarkter geltend machen — mit Zahlen belegt.
Anlagen-Nummer nennen, wir prüfen Abregel-Stunden und Soll-Erzeugung und sagen dir in Klartext, ob dir Geld fehlt.