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Abrechnungskontrolle

Deine Anlage wurde abgeschaltet? Dann steht dir Geld zu.

Wenn der Netzbetreiber deine PV-Anlage drosselt, verlierst du Erzeugung — aber nicht deinen Anspruch. Die Entschädigung dafür zahlt dir seit 2026 niemand mehr automatisch aus: Du musst sie selbst einfordern. Wir zeigen dir, wie.

Abregelung fehlende kWh = dein Geld MorgenAbend
Wird deine Anlage mittags gedrosselt, fehlt Erzeugung — für genau diese Lücke steht dir Entschädigung zu.

Warum wird abgeschaltet — und wer schuldet dir was?

Das Netz ist voll

Der Netzbetreiber darf deine Anlage drosseln, um das Netz zu entlasten. Ab 100 kW bist du automatisch dabei.

Du bekommst dafür eine finanzielle Entschädigung — aber nur, wenn sie jemand berechnet und einfordert.

Wer zahlt den Ausfallstrom bei Abschaltungen deiner PV-Anlage?

Wer zahlt die Entschädigung, wenn die PV-Anlage abgeschaltet wird?

Den Ausfallstrom – fachlich die entgangene Ausfallarbeit in kWh – schuldet dir dein Netzbetreiber, nicht der Stromkunde und nicht die Börse. Ordnet ein anderer Netzbetreiber die Abregelung an (z. B. der Übertragungsnetzbetreiber), rechnet trotzdem dein anschließender Verteilnetzbetreiber (VNB) die Entschädigung mit dir ab und holt sie sich intern zurück. Finanziert wird das Ganze über die Netzentgelte, also von allen Netznutzern. Du hast eine Rechnungs-/Abrechnungsbeziehung nur zu deinem eigenen Netzbetreiber.

PV-Anlage abgeschaltet trotz FRE – so entsteht dein Entschädigungs-Anspruch

Ab 100 kW brauchst du nach §9 EEG eine Fernsteuereinrichtung (FRE), über die der Netzbetreiber deine Einspeisung ferngesteuert reduzieren oder ganz abschalten kann. Genau dieser Eingriff ist kein Schaden an der Anlage, sondern ein netzbedingter Eingriff (Redispatch 2.0 nach §13a EnWG). Für jede so verlorene Kilowattstunde steht dir eine finanzielle Entschädigung zu, die deine entgangenen Einnahmen ausgleicht – also EEG-Vergütung bzw. Marktprämie plus vermiedene Netzkosten, abzüglich der Kosten, die du dir durch die Nichteinspeisung erspart hast (z. B. Brennstoff bei anderen Anlagen; bei PV faktisch gering).

So bekommst du das Geld – seit 2026 nur noch auf Antrag

Die Höhe wird nach der abgeschalteten Ausfallarbeit ermittelt (Spitz- oder Pauschalverfahren, je nach Messsituation). Entscheidend: Die Entschädigung wird dir seit 2026 nicht mehr automatisch überwiesen – du oder deine Abrechnungskontrolle müsst jeden Abregelungs-Vorfall erfassen, die Ausfallarbeit belegen und den Anspruch beim Netzbetreiber geltend machen. Wer das nicht tut, lässt das Geld liegen. Solche Zahlungsansprüche verjähren nach den allgemeinen Regeln in der Regel binnen drei Jahren – prüfe also rückwirkend, nicht nur laufend.

Wer zahlt mir den Ausfallstrom, wenn meine PV-Anlage abgeschaltet wird?

Dein Netzbetreiber. Er entschädigt die netzbedingt nicht eingespeiste Ausfallarbeit; finanziert wird das über die Netzentgelte. Selbst wenn ein anderer Netzbetreiber die Abschaltung ausgelöst hat, rechnest du immer mit deinem eigenen (Anschluss-)Netzbetreiber ab.

Bekomme ich die FRE-Entschädigung automatisch, wenn die PV-Anlage abgeschaltet wurde?

Nein. Seit 2026 zahlt sie niemand mehr von allein aus. Du musst die abgeschaltete Menge (Ausfallarbeit) je Vorfall dokumentieren und den Anspruch aktiv beim Netzbetreiber einfordern – sonst bleibt die Entschädigung ungezahlt.

Der Strompreis ist unter null

In Stunden, in denen Strom an der Börse weniger als nichts kostet, entfällt deine Förderung. 2026 reichen dafür schon 2 zusammenhängende Stunden.

Das ist KEINE Abregelung — hier gibt es keine Entschädigung, aber oft wird beides verwechselt und falsch abgerechnet.

Dein Vermarkter drosselt

Auch dein Direktvermarkter kann steuern. Die ausgefallene Erzeugung muss er dir trotzdem vergüten.

Ob nach Quartals-Durchschnitt oder Stunden-genau, steht in deinem Vertrag — der Unterschied ist bares Geld.

Die drei Töpfe, aus denen dein Geld kommt

Deine Erlöse bestehen aus drei Teilen: dem Verkaufserlös für eingespeisten Strom, der Förderung obendrauf — und der Entschädigung für alles, was du wegen Abregelung nicht einspeisen durftest. Der dritte Topf wird am häufigsten vergessen, weil ihn niemand automatisch auszahlt: Seit 2026 musst du ihn selbst einfordern.

So prüfst du in 4 Schritten, ob dir Geld fehlt

1 · Abregel-Zeiten holen

Wann wurde deine Anlage gedrosselt? Das steht in den Netzbetreiber-Daten — nicht auf deiner Rechnung.

Öffentliche Netzdaten + deine Wechselrichter-Aufzeichnung.

2 · Fehlende Erzeugung berechnen

Was hätte deine Anlage in diesen Stunden produziert? Sonnenstand und Wetter verraten es.

Soll-Erzeugung aus Einstrahlungsdaten.

3 · Mit der Abrechnung vergleichen

Taucht die Ausfall-Entschädigung auf deiner Abrechnung auf? Mit welchem Preis wurde gerechnet?

Quartals-Durchschnitt ist meist günstiger für den Netzbetreiber als der Stundenpreis.

4 · Einfordern

Fehlt Geld: schriftlich beim Netzbetreiber bzw. Vermarkter geltend machen — mit Zahlen belegt.

Ohne eigene Anlagendaten wird das schwer. Mit ihnen ist es Routine.
Fachbegriffe — für Profis, die es genau wissen wollen
Redispatch 2.0
Netzbedingte Abregelung nach §13a EnWG; Pflicht für Anlagen ab 100 kW, mit Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
Ausfallarbeit
Die Erzeugung, die wegen Abregelung nicht eingespeist werden konnte — Basis der Entschädigungsrechnung.
Mischpreis vs. Spitzpreis
Zwei Berechnungsmodelle nach §13a Abs. 2 EnWG: gewichteter Quartals-Durchschnitt oder stundengenauer Preis. Welches gilt, steht im Vertrag.
§51 EEG (Negativpreise)
Bei negativen Börsenpreisen entfällt die Marktprämie — 2026 ab 2 zusammenhängenden Stunden, ab 2027 ab 1 Stunde. Keine Entschädigung, strikt von Redispatch zu trennen.
Erlösgleichung
Gesamt-Erlös = Marktwert × eingespeiste MWh + Marktprämie × eingespeiste MWh + Ausfallarbeit-Entschädigung × abgeregelte MWh.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Entschädigung, wenn die PV-Anlage vom Netzbetreiber abgeregelt oder abgeschaltet wird?

Der Netzbetreiber schuldet dir die Entschädigung für die netzbedingt nicht eingespeiste Ausfallarbeit. Die Finanzierung erfolgt über die Netzentgelte.

Wie funktioniert die Entschädigung bei einer Abregelung oder Abschaltung der PV-Anlage?

Die Entschädigung gleicht deine entgangenen Einnahmen aus, also die EEG-Vergütung bzw. Marktprämie plus vermiedene Netzkosten, abzüglich der Kosten für die Nichteinspeisung.

Wird die Entschädigung für die Abregelung automatisch ausgezahlt?

Nein, seit 2026 wird die Entschädigung nicht mehr automatisch ausgezahlt. Du musst den Anspruch für jeden Vorfall aktiv beim Netzbetreiber geltend machen.

Wie wird die Höhe der Entschädigung für die Ausfallarbeit ermittelt?

Die Höhe wird nach der abgeschalteten Ausfallarbeit ermittelt, wobei je nach Messsituation das Spitz- oder Pauschalverfahren angewendet wird.

Was passiert bei einer Abschaltung durch den Netzbetreiber aufgrund von Überlastung?

Ein solcher Eingriff ist ein netzbedingter Eingriff (Redispatch 2.0 nach §13a EnWG). Für jede verlorene Kilowattstunde steht dir eine finanzielle Entschädigung zu.

Gibt es eine Entschädigung, wenn der Strompreis unter Null liegt?

Nein, in Stunden mit einem Börsenpreis unter Null entfällt die Förderung. Dies ist keine Abregelung und es gibt hierfür keine Entschädigung.

Wir rechnen deine Abregelung nach — kostenlos

Anlagen-Nummer nennen, wir prüfen Abregel-Stunden und Soll-Erzeugung und sagen dir in Klartext, ob dir Geld fehlt.