Bayernwerk-Redispatch: Wann bekommst du eine Entschädigung?

Wenn Bayernwerk Netz deine Anlage aus Netzgründen herunterfährt (Redispatch 2.0), steht dir ein finanzieller Ausgleich zu. Hier erfährst du, wann der Anspruch greift, wie er berechnet wird und was du dafür tun musst.
Regelt Bayernwerk Netz deine Anlage wegen Netzengpässen ab, musst du finanziell und bilanziell so gestellt werden, als hätte die Abregelung nicht stattgefunden. Grundlage ist §13a EnWG (Redispatch 2.0). Betroffen sind steuerbare Anlagen ab 100 kW – also nahezu jede gewerbliche PV-, Wind- oder Biogas-Anlage in Bayern. Der Netzbetreiber darf abregeln, aber er muss dich für die entgangene Einspeisung entschädigen.

1. Bayernwerk erfasst die Abregelung (Dauer, reduzierte Leistung) über deine Fernsteuerung. 2. Die Ausfallarbeit wird als abgeregelte Menge (kWh) bestimmt. 3. Für diese Menge zahlt der Netzbetreiber einen Ausgleich, der deinen entgangenen Erlös ersetzt. Du musst dafür bei einem Einsatzverantwortlichen (EIV) angebunden sein und deine Anlage korrekt im Redispatch-Prozess gemeldet haben – ohne diese Anmeldung fließt kein Geld.

Die abgeregelte Menge wird über zwei Verfahren ermittelt: das Spitzabrechnungsverfahren (Spitz, auf Basis echter Messwerte) oder das vereinfachte Pauschalverfahren (Pauschal, auf Basis pauschaler Referenzwerte). Welches Verfahren angewendet wird, entscheidet häufig über die tatsächliche Höhe deiner Entschädigung. Prüfe deshalb, ob die von Bayernwerk angesetzte Ausfallarbeit zu deiner realen Erzeugung (z. B. Wetter, Einstrahlung an dem Tag) passt – hier gehen die meisten Euro verloren.

Bei der Bewertung der abgeregelten Menge wird in der Regel ein Mischpreis (Quartals-Durchschnitt des Marktwerts) angesetzt, nicht der teure Stunden-Spitzenpreis, zu dem du vielleicht gerade eingespeist hättest. Dadurch kann der Ausgleich unter dem liegen, was du am Spotmarkt erlöst hättest. Wichtig: Der Ausgleich ist getrennt von deiner EEG-Marktprämie zu sehen – lass dir die Berechnung offenlegen, statt sie ungeprüft zu akzeptieren.

Der genaue Zahlungsweg (Netzbetreiber vs. Direktvermarkter) und die Fristen für Redispatch-Entschädigungen sind Gegenstand laufender EnWG-Änderungen. Verlasse dich hier nicht auf eine feste Regel aus dem Vorjahr, sondern prüfe für deinen konkreten Abrechnungszeitraum, wer zahlt und ab wann. Sichere dir dafür deine 15-Minuten-Einspeisedaten – ohne sie kannst du eine zu niedrige Ausfallarbeit nicht nachweisen.
Fordere von Bayernwerk Netz die Abregelungs-Nachweise (Zeiten, Dauer, angesetzte Ausfallarbeit) an und gleiche sie mit deinen eigenen Zähler-/Wechselrichterdaten ab. Kläre, ob Spitz oder Pauschal abgerechnet wurde, und lass die Menge gegenrechnen. Bei Anlagen ab 100 kW lohnt sich eine unabhängige Prüfung der Ausgleichszahlung fast immer, weil kleine Fehler in der Ausfallarbeit sich über ein Jahr summieren.
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Eine Entschädigungszahlung vom Bayernwerk bekommst du, wenn dein Netzbetreiber deine Anlage aus Netzgründen heruntergefahren hat (Redispatch bzw. Einspeisemanagement) — also nicht, wenn dein Wechselrichter streikt, wenn der Markt negative Preise hatte oder wenn du nach §51 EEG keine Vergütung bekommst. Entschädigt wird die Energie, die du ohne den Eingriff eingespeist hättest (Ausfallarbeit), nicht dein Wunschertrag. Wichtig für dich: Seit der EnWG-Novelle vom 23.12.2025 gilt ab 2026, dass der Netzbetreiber die Redispatch-Entschädigung direkt an dich auszahlt (§14 Abs. 1b EnWG) — der Direktvermarkter ist als Zwischenstation raus. Für ältere Eingriffe kann die Abwicklung noch über den Direktvermarkter gelaufen sein, deshalb lohnt sich der Blick, für welchen Zeitraum du überhaupt reklamierst.
Entschädigungszahlungen von Bayernwerk sind kein Kulanz-Bonus, sondern der gesetzliche Ausgleich dafür, dass dein Netzbetreiber deine Anlage heruntergefahren hat. Rechtsgrundlage ist §13a EnWG (Redispatch 2.0): Wird deine Anlage aus Netzgründen abgeregelt, hast du Anspruch auf finanziellen Ausgleich für den Strom, den du hättest einspeisen können — plus ersparte Aufwendungen werden gegengerechnet. Bayernwerk ist dabei Schuldner der Entschädigung, wenn Bayernwerk die Maßnahme angefordert oder als Anschlussnetzbetreiber umgesetzt hat. Wichtig für dich: Nicht jede Abregelung ist entschädigungsfähig. Fährst du selbst wegen negativer Preise herunter, greift §51 EEG (keine Vergütung, keine Entschädigung). Wird wegen einer Störung in deiner eigenen Anlage oder wegen einer nicht erfüllten technischen Vorgabe abgeschaltet, zahlt Bayernwerk ebenfalls nicht. Die Ja-Nein-Frage lautet also nicht 'wurde abgeregelt?', sondern 'wer hat die Abregelung veranlasst und warum?'.
Konkret läuft es so: Bayernwerk meldet die Redispatch-Maßnahme mit Zeitstempel und Dauer, die Ausfallarbeit wird nach dem für deine Anlage vereinbarten Verfahren ermittelt (Spitz- oder Pauschalabrechnung), daraus entsteht die Entschädigung. Du musst die Zahlung in der Regel nicht einzeln beantragen — sie läuft über die Abrechnung. Und genau das ist der Punkt, an dem Geld liegen bleibt: Wenn die angesetzte Ausfallarbeit zu niedrig ist, merkst du das nur, wenn du die gemeldeten Abregelungszeiträume gegen deine eigenen Messdaten hältst. Ab 2026 kommt eine Änderung dazu, die du kennen musst: Nach der EnWG-Novelle vom 23.12.2025 (§14 Abs. 1b EnWG) zahlt der Netzbetreiber die Redispatch-Entschädigung direkt an dich aus — der Direktvermarkter ist raus aus der Kette. Prüfe deine Bayernwerk-Abrechnungen also darauf, dass die Entschädigungspositionen ab 2026 tatsächlich dort auftauchen und nicht zwischen Netzbetreiber und Direktvermarkter verschwinden.
Häufige Fragen
Wann habe ich Anspruch auf eine Redispatch-Entschädigung durch Bayernwerk?
Welche Anlagen sind von der Entschädigung betroffen?
Wie wird die Höhe der Entschädigung konkret berechnet?
Was muss ich tun, um die Entschädigung zu erhalten?
→ Ausführlich zu pv abschaltung entschädigung bayernwerk: PV-Abschaltung: So berechnest du deine Redispatch-2.0-Entschädigung