BGA-Rührwerk 15 kW: die unterschätzte Lastgrenze und ihre Folgen für die Netzentgelte

Ein 15-kW-Rührwerk klingt harmlos, entscheidet in einer Biogasanlage mit Leistungsmessung (RLM) aber mit über deine Netzentgelte. Denn nicht der Verbrauch in kWh, sondern deine höchste Viertelstunden-Leistung im Jahr bestimmt den Leistungspreis.
Hast du eine registrierende Leistungsmessung (RLM, in der Regel ab rund 100.000 kWh/Jahr), zahlst du dein Netzentgelt zweiteilig: einen Arbeitspreis (ct/kWh) plus einen Leistungspreis (€/kW und Jahr) auf deine Jahreshöchstlast. Diese Höchstlast ist der höchste gemessene 15-Minuten-Mittelwert im Abrechnungsjahr. Springt dein 15-kW-Rührwerk genau in dieser Viertelstunde an – zusammen mit anderen Verbrauchern – hebt es die Höchstlast und du bezahlst diese 15 kW ein ganzes Jahr lang mit, auch wenn das Rührwerk nur wenige Minuten am Tag läuft.
Die Logik ist simpel: Netzentgelt-Leistungsanteil = Jahreshöchstlast (kW) × Leistungspreis (€/kW·a). Der Leistungspreis ist je Netzbetreiber und Spannungsebene unterschiedlich und wird jährlich veröffentlicht – prüf ihn im Preisblatt deines Netzbetreibers, statt mit Schätzwerten zu rechnen. Wichtig: Es zählt der eine schlechteste Moment im Jahr. Laufen mehrere Rührwerke oder gleichzeitig Pumpen, Separator und Feststoffdosierer an, addieren sich die Leistungen in derselben Viertelstunde – genau das treibt die Höchstlast.

BGA-Rührwerke arbeiten typischerweise getaktet (Intervallbetrieb), oft über Zeitschaltuhren. Sind diese Intervalle nicht entzerrt, schalten mehrere Aggregate zufällig gleichzeitig. Ein einzelnes 15-kW-Rührwerk fällt kaum auf – aber zwei oder drei plus Nebenaggregate in derselben 15-Minuten-Periode erzeugen eine Lastspitze, die dauerhaft in dein Netzentgelt eingepreist wird. Prüf deshalb dein Lastprofil (Viertelstundenwerte vom Netzbetreiber oder Zähler), wann deine Höchstlast entsteht.
Die günstigste Maßnahme kostet meist nur Steuerungsaufwand: Entzerre die Schaltzeiten deiner Rührwerke, damit nie zwei zugleich anlaufen. Über eine SPS oder ein einfaches Lastmanagement lässt sich ein Verbraucher sperren, solange ein anderer läuft. So sinkt die Gleichzeitigkeit – und damit die Jahreshöchstlast – ohne dass sich die Durchmischung des Fermenters verschlechtert, weil die Gesamt-Rührdauer gleich bleibt.
Wo sich Gleichzeitigkeit prozessbedingt nicht ganz vermeiden lässt, kann ein Batteriespeicher (BESS) die verbleibenden Lastspitzen kappen: Er liefert im Anlaufmoment die zusätzliche Leistung, sodass der Netzbezug in der kritischen Viertelstunde gedeckelt bleibt. Da die Einsparung direkt an deiner Höchstlast × Leistungspreis hängt, lohnt sich das vor allem bei hohem Leistungspreis und ausgeprägten Spitzen. Rechne den Business Case immer mit deinem realen Lastgang und deinem konkreten Preisblatt.
Bei RLM gibt es zwei Tarifvarianten, abhängig von deiner Benutzungsdauer (Jahresverbrauch ÷ Jahreshöchstlast). Liegst du bei ≥ 2.500 Stunden pro Jahr, greift meist ein höherer Leistungs- und niedrigerer Arbeitspreis; darunter ist es umgekehrt. Eine unnötige Lastspitze senkt deine Benutzungsstunden und kann dich rechnerisch in die ungünstigere Kategorie drücken. Prüf beide Größen zusammen, nicht nur die Höchstlast allein.
Was kosten dich deine Lastspitzen?
Eine einzige Lastspitze treibt deine Netzentgelte fuers ganze Jahr hoch. Pruefe, wie viel ein Speicher dir sparen wuerde.
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