Einspeisevergütung 2027 über 25 kWp – was sich für dich ändert

Über 25 kWp gelten andere Regeln als bei kleinen Dachanlagen – und das Solarspitzengesetz hat sie zusätzlich verschärft. Hier bekommst du die konkreten Punkte, die 2027 für deine Anlage zählen, direkt zuerst.
Drei Dinge sind für dich wichtig. Erstens: Bekommst du in einer Viertelstunde einen negativen Strompreis an der Börse, gibt es dafür 0 € EEG-Vergütung – schon ab der ersten Viertelstunde (§51 EEG, Solarspitzengesetz). Zweitens: Die festen Vergütungssätze sinken weiter halbjährlich (Degression); der genaue Satz 2027 steht noch nicht fest, weil er vom Halbjahr der Inbetriebnahme abhängt. Drittens: Für Anlagen über 100 kWp ist die Direktvermarktung Pflicht, unter 100 kWp bleibt die feste Einspeisevergütung möglich. Was sich NICHT ändert: Bestandsanlagen behalten ihren einmal festgelegten Vergütungssatz über die 20 Jahre.
Die feste Einspeisevergütung ist an Leistungsgrenzen gekoppelt: Bis 100 kWp kannst du sie in Anspruch nehmen, ab 100 kWp gilt die verpflichtende Direktvermarktung, bei der du über einen Direktvermarkter am Markt verkaufst und zusätzlich die Marktprämie erhältst. Zwischen 25 und 100 kWp hast du meist die feste Vergütung, kannst aber freiwillig in die Direktvermarktung wechseln. Dieser Rahmen ist auch für 2027 die Grundlage – geplante EEG-Änderungen bitte immer am dann gültigen Gesetzestext prüfen.

Für Neuanlagen, die dem Solarspitzengesetz unterliegen, entfällt die EEG-Vergütung in jeder Viertelstunde mit negativem Börsenpreis komplett – nicht erst nach mehreren Stunden, sondern sofort. Diese negativen Fenster häufen sich in den sonnenstarken Mittagsstunden im Sommer, also genau dann, wenn deine Anlage am meisten liefert. Für dich heißt das: Ohne Speicher oder Eigenverbrauch verschenkst du in diesen Zeiten die Erzeugung. Ein Batteriespeicher, der die Mittagsspitze aufnimmt und abends nutzt, oder eine gezielte Abregelung des Wechselrichters können den Schaden begrenzen.
Die Viertelstunden ohne Vergütung sind nicht endgültig verloren: Der Förderzeitraum verlängert sich um die Zeiten mit negativen Preisen (Förderzeit-Verlängerung, §51a EEG). Deine 20-jährige Förderdauer schiebt sich also nach hinten, sodass ein Teil der ausgefallenen Vergütung am Ende nachgeholt wird. Das gleicht den Ausfall aber nur teilweise und zeitversetzt aus – der wirtschaftliche Hebel liegt weiterhin darin, in den Negativstunden gar nicht erst einzuspeisen, sondern den Strom selbst zu nutzen oder zu speichern.
Das Solarspitzengesetz koppelt die volle Einspeisung an ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) und Steuerbarkeit. Solange kein Smart Meter verbaut ist, darf die Einspeiseleistung neuer Anlagen auf 60 % der installierten Leistung begrenzt sein. Über 25 kWp lohnt sich der Blick auf den Messstellenbetreiber deshalb doppelt: Erst mit iMSys und Steuerbarkeit kannst du die volle Leistung einspeisen und in der Direktvermarktung sauber abrechnen. Kläre rechtzeitig vor 2027, ob dein Zählerplatz vorbereitet ist.
Prüfe erstens, ob deine Anlage unter oder über 100 kWp liegt – das entscheidet über feste Vergütung oder Direktvermarktung. Zweitens: Miss oder schätze, wie viele deiner Einspeise-Viertelstunden in Negativpreis-Fenster fallen; ohne diese Zahl lässt sich der Speicher-Nutzen nicht seriös rechnen. Drittens: Lass Eigenverbrauch, Speicher und Wechselrichter-Abregelung durchrechnen, bevor du 2027 einen neuen Vertrag oder eine Erweiterung abschließt. So triffst du die Entscheidung auf Datenbasis statt auf Bauchgefühl.
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