Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: So sieht das Messkonzept aus

Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) verteilst du den Strom einer Anlage im Gebäude – etwa deiner PV-Anlage – bilanziell auf mehrere Nutzer. Das Messkonzept regelt, welche Zähler wo sitzen und wie der erzeugte Strom aufgeteilt und abgerechnet wird.
Du brauchst drei Ebenen: einen eigenen Zähler an der Erzeugungsanlage (misst, wie viel Strom die PV insgesamt liefert), je Wohn- oder Nutzeinheit einen eigenen Zähler (misst den tatsächlichen Verbrauch der Einheit) und den Netzanschlusspunkt des Gebäudes (misst Bezug aus und Einspeisung ins öffentliche Netz). Damit lässt sich für jeden Nutzer sauber trennen, wie viel Gebäudestrom und wie viel Netzstrom er verbraucht hat.

Der von der Anlage erzeugte Strom wird nicht physikalisch, sondern rechnerisch nach einem festgelegten Aufteilungsschlüssel auf die teilnehmenden Einheiten verteilt. Es gibt einen statischen Schlüssel (feste Prozentsätze je Einheit) oder einen dynamischen Schlüssel (Aufteilung nach dem momentanen Verbrauch in jedem Messintervall). Für die dynamische Variante werden viertelstündliche Messwerte gebraucht – dafür sind moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme nötig.

Reicht der gemeinsame Strom nicht aus, bezieht jeder Nutzer den Rest selbst. Anders als beim klassischen Mieterstrom gibt es bei der GGV keinen Vollversorgungsanspruch: Jede Einheit behält ihren eigenen Stromliefervertrag mit einem frei gewählten Versorger und kann ihren Zähler weiter frei nutzen. Der Gebäudestrom senkt nur den Anteil, den du teuer aus dem Netz kaufen musst.

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wurde mit dem Solarpaket I (in Kraft 2024, geregelt in §42b EnWG) eingeführt und ist bewusst schlanker als das Mieterstrommodell. Du wirst nicht zum Stromlieferanten, musst keine Vollversorgung sicherstellen und hast weniger Melde- und Abrechnungspflichten. Dafür gibt es hier keinen Mieterstromzuschlag – der Vorteil entsteht allein aus dem eingesparten Netzbezug.

Die Messung der einzelnen Einheiten und des Netzanschlusses läuft über den zuständigen Messstellenbetreiber. Die Aufteilung des Gebäudestroms nach dem vereinbarten Schlüssel und die Abrechnung gegenüber den Nutzern organisierst du als Betreiber der Anlage selbst oder über einen Dienstleister. Wichtig ist, dass Erzeugung, Einheiten-Verbrauch und Netzanschluss zeitgleich (viertelstündlich) erfasst werden, damit die Aufteilung nachvollziehbar bleibt.
Erstelle zuerst ein Schema mit allen Zählern: Erzeugungszähler, Einheiten-Zähler, Netzanschluss. Lege den Aufteilungsschlüssel fest (statisch oder dynamisch). Stimme das Konzept mit deinem Netz- und Messstellenbetreiber ab – die tatsächlichen Anforderungen an Zählertyp und Messgenauigkeit hängen vom Netzbetreiber und der Anlagengröße ab. Erst danach werden die Zähler final gesetzt und angemeldet.
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Das Messkonzept der GGV (gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG, eingeführt mit dem Solarpaket I im Mai 2024) ist im Kern ein Summenzählermodell — auch Zählerkaskade genannt. Am Netzverknüpfungspunkt des Gebäudes sitzt ein Zweirichtungszähler, der misst, was das Gebäude als Ganzes aus dem Netz zieht und ins Netz zurückgibt. Die PV-Anlage bekommt einen eigenen Erzeugungszähler, damit die erzeugte Menge sauber getrennt erfasst wird. Hinter dem Summenzähler hängen die einzelnen Wohnungs- bzw. Nutzungseinheiten, jede mit einem eigenen eichrechtskonformen Zähler. Wichtig: Das sind keine einfachen Unterzähler zur Information, sondern messtechnische Einheiten, die viertelstundenscharfe Werte liefern müssen — denn nur so lässt sich pro Viertelstunde bestimmen, welcher Anteil des Gebäudestroms aus der Anlage kam und welcher aus dem Netz. Umgesetzt wird das vom Messstellenbetreiber, angemeldet wird die GGV beim Netzbetreiber; die Wohnungszähler bleiben eigenständige Messlokationen.
Für dich heißt das konkret: Die gemeinsam erzeugte Strommenge wird je Viertelstunde nach dem Aufteilungsschlüssel auf die Teilnehmer verteilt, den ihr im GGV-Vertrag festlegt — statisch (feste Prozentsätze) oder dynamisch (nach tatsächlichem Verbrauch). Was eine Wohnung darüber hinaus braucht, kommt weiter vom jeweiligen Stromlieferanten; die freie Lieferantenwahl bleibt bestehen, und der Lieferant rechnet nur die Restmenge ab, also den am Wohnungszähler gemessenen Verbrauch abzüglich des zugeteilten GGV-Anteils. Genau das ist der Unterschied zum Mieterstrommodell: Bei der GGV wirst du als Betreiber nicht zum Energieversorger mit Vollversorgungspflicht, dafür gibt es auch keinen Mieterstromzuschlag. Plane das Messkonzept deshalb früh mit dem Messstellenbetreiber durch — Zählerplatz, Kaskadenaufbau und die Frage, ob die vorhandenen Zähler die nötige Viertelstundenauflösung liefern, entscheiden darüber, ob die GGV technisch überhaupt abrechenbar ist.