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§14a EnWG: Konkrete Rechnung für dein Einfamilienhaus mit Wärmepumpe

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
§14a EnWG: Konkrete Rechnung für dein Einfamilienhaus mit Wärmepumpe
Technik & Blindleistung — Stromfee (KI-Bild, themenspezifisch)

Du willst wissen, was der Netzentgelt-Rabatt nach §14a EnWG für deine Wärmepumpe konkret bringt. Hier bekommst du zwei Rechenwege mit Beispielzahlen und den Punkt, ab dem sich welches Modell für dich lohnt.

Kurze Antwort: Das bekommst du

Meldest du deine Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG an (Pflicht für Neuanlagen seit 1.1.2024), darf dein Netzbetreiber sie im Notfall auf mindestens 4,2 kW drosseln – dafür bekommst du reduzierte Netzentgelte. Du wählst zwischen Modul 1 (fester Pauschal-Rabatt pro Jahr) und Modul 2 (60 % Rabatt auf den Arbeitspreis-Anteil des Netzentgelts). Bei einem typischen Einfamilienhaus liegt die Ersparnis grob zwischen rund 110 und 250 € pro Jahr – je nach Netzgebiet und Verbrauch.

Modul 1 – der pauschale Rabatt (die einfache Wahl)

Modul 1 ist ein fester Betrag, den du unabhängig vom Verbrauch pro Jahr gutgeschrieben bekommst. Die genaue Höhe legt dein Netzbetreiber fest und unterscheidet sich bundesweit – überwiegend liegt sie ungefähr zwischen 110 und 190 € pro Jahr. Vorteil: Du brauchst keinen zweiten Zähler, es läuft über deinen normalen Haushaltszähler. Modul 1 ist damit die richtige Wahl, wenn deine Wärmepumpe eher wenig Strom zieht.

§14a EnWG: Konkrete Rechnung für dein Einfamilienhaus mit Wärmepumpe
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Modul 2 – 60 % weniger Arbeitspreis (mit eigenem Zähler)

Bei Modul 2 wird der Arbeitspreis-Anteil deines Netzentgelts um 60 % reduziert – gerechnet auf jede kWh, die deine Wärmepumpe zieht. Voraussetzung ist ein separater Zählpunkt nur für die steuerbare Einrichtung, damit dieser Verbrauch getrennt gemessen wird. Dafür fallen laufende Messstellen-Kosten an (grob 50–100 € pro Jahr), die du gegenrechnen musst. Modul 2 lohnt sich, je mehr Strom deine Wärmepumpe verbraucht.

Konkrete Rechnung: EFH, Wärmepumpe, 5.000 kWh/Jahr

Annahmen (Beispielwerte, netzgebietsabhängig): Wärmepumpe-Verbrauch 5.000 kWh/Jahr, Netzentgelt-Arbeitspreis 8 ct/kWh, Modul-1-Pauschale 150 €. Modul 1: fixe 150 €/Jahr, egal wie viel du verbrauchst. Modul 2: 60 % von 8 ct = 4,8 ct/kWh Ersparnis × 5.000 kWh = 240 €/Jahr, minus ca. 50–100 € Zählerkosten = rund 140–190 € netto. In diesem Beispiel liegen beide Module dicht beieinander; mit höherem Verbrauch oder höherem Arbeitspreis zieht Modul 2 klar davon.

Ab wann lohnt Modul 2 statt Modul 1?

Rechne deinen Break-even so: Pauschale (Modul 1) geteilt durch deine Arbeitspreis-Ersparnis pro kWh. Beispiel: 150 € ÷ 0,048 €/kWh ≈ 3.125 kWh. Verbraucht deine Wärmepumpe mehr als rund 3.100 kWh im Jahr, bringt Modul 2 vor Zählerkosten mehr als die Pauschale. Setz deine echten Werte ein – Pauschale und Netzentgelt-Arbeitspreis findest du im Preisblatt deines Netzbetreibers, den WP-Verbrauch auf deiner letzten Abrechnung.

So kommst du an den Rabatt

Deine Wärmepumpe muss beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG angemeldet sein – das erledigt in der Regel dein Installateur oder Elektriker über den Netzanschluss. Danach wählst du gegenüber dem Netzbetreiber Modul 1 oder Modul 2. Ein geplantes Modul 3 (zeitvariable Netzentgelte mit Hoch-/Niedertarif-Zeiten) soll zusätzlich mit Modul 1 kombinierbar sein; die Umsetzung erfolgt schrittweise, prüf hier den aktuellen Stand bei deinem Netzbetreiber.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Modul 1 und Modul 2 bei §14a EnWG?
Modul 1 ist ein fester Betrag, den du unabhängig vom Verbrauch pro Jahr gutgeschrieben bekommst. Während Modul 1 als pauschaler Rabatt gilt, wird bei Modul 2 der Arbeitspreis-Anteil deines Netzentgelts um 60 % reduziert.
Wie hoch ist die Ersparnis durch den Netzentgelt-Rabatt?
Bei einem typischen Einfamilienhaus liegt die Ersparnis grob zwischen rund 110 und 250 € pro Jahr. Die genaue Höhe des pauschalen Rabatts bei Modul 1 unterscheidet sich bundesweit und liegt überwiegend zwischen 110 und 190 €.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Wahl von Modul 1?
Modul 1 ist die richtige Wahl, wenn deine Wärmepumpe eher wenig Strom zieht. Ein Vorteil ist hierbei, dass du keinen zweiten Zähler benötigst und die Gutschrift über deinen normalen Haushaltszähler läuft.
Was ist die Voraussetzung für Modul 2?
Voraussetzung für Modul 2 ist ein separater Zählpunkt nur für die steuerbare Einrichtung. Dies ist notwendig, damit der Verbrauch deiner Wärmepumpe getrennt gemessen werden kann.

Strombedarf einer Wärmepumpe im Einfamilienhaus: so rechnest du ihn aus

Die Formel: Wärmebedarf geteilt durch Jahresarbeitszahl

Der Strombedarf deiner Wärmepumpe ergibt sich aus einer einzigen Division: Jahres-Wärmebedarf in kWh geteilt durch die Jahresarbeitszahl (JAZ) = Stromverbrauch in kWh. Die JAZ sagt dir, wie viele Kilowattstunden Wärme die Anlage über ein ganzes Jahr aus einer Kilowattstunde Strom macht — inklusive Heizstab, Pumpen und Abtauzyklen. Verwechsle sie nicht mit dem COP vom Datenblatt: Der COP ist ein Laborwert für einen einzigen Betriebspunkt (zum Beispiel A−7/W35), die JAZ ist der gemessene Jahresschnitt in deinem Haus. Rechenbeispiel mit runden Zahlen: 18.000 kWh Wärmebedarf ÷ JAZ 3,5 = rund 5.140 kWh Strom im Jahr. Dieselben 18.000 kWh bei JAZ 4,5 sind nur noch rund 4.000 kWh — ein Unterschied von über 1.100 kWh, allein durch die Anlagengüte und die Vorlauftemperatur. Wichtig: Die JAZ ist keine Zahl, die du raten solltest. Bis du sie gemessen hast, ist jede Verbrauchsprognose eine Schätzung mit Bandbreite.

Wärmebedarf und Warmwasser sauber trennen

Bevor du teilst, brauchst du den Zähler der Rechnung — den Wärmebedarf. Drei Wege, in absteigender Verlässlichkeit: Erstens die alte Heizkostenabrechnung, falls du von Gas oder Öl umgestiegen bist (Gasverbrauch in kWh mal Kesselwirkungsgrad, bei Öl: Liter mal rund 10 kWh/l mal Wirkungsgrad). Zweitens die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, die dein Planer für die Auslegung ohnehin gemacht hat. Drittens die Näherung über Vollbenutzungsstunden: Heizlast in kW mal 1.800 bis 2.200 Stunden — die untere Zahl für gut gedämmte Gebäude, die obere für ältere. Das Warmwasser rechnest du getrennt dazu, denn es läuft ganzjährig und mit höherer Vorlauftemperatur, was die JAZ nach unten zieht. Als Ansatz gilt pro Person und Jahr eine Größenordnung von einigen hundert Kilowattstunden Wärme — die genaue Zahl hängt an Zapfmenge und Zirkulationsleitung. Ein Einfamilienhaus mit vier Personen und Zirkulation kann beim Warmwasser mehr Strom brauchen als eines mit zwei Personen ohne — bei identischer Gebäudehülle.

Deine echte Zahl statt einer Faustregel: zwei Zähler genügen

Alle Rechenwege oben sind Prognosen. Deine tatsächliche Zahl bekommst du erst aus zwei Messwerten, und beide gibt es an fast jeder modernen Anlage: der Wärmemengenzähler (WMZ) im Vorlauf zählt die abgegebene Wärme in kWh, der separate Stromzähler oder Unterzähler den aufgenommenen Strom. WMZ-Wert geteilt durch Stromzähler-Wert über zwölf zusammenhängende Monate ist deine JAZ — keine Herstellerangabe, sondern dein Haus. Notiere beide Zählerstände am selben Tag, sonst vergleichst du unterschiedliche Zeiträume. Ein voller Jahreszyklus ist Pflicht: Eine Messung nur über Januar bis März zeigt die schlechtesten Wochen, eine über Mai bis August die besten. Wenn du die Zahl monatlich mitschreibst, siehst du außerdem, ob der Heizstab anspringt — ein Monat mit auffällig niedriger Arbeitszahl bei milder Witterung ist fast immer ein Hinweis auf eine Regelungseinstellung, nicht auf ein defektes Gerät. Diese Messreihe ist auch die Grundlage, um zu beurteilen, ob sich eine Drosselung nach §14a EnWG in deinem Lastprofil überhaupt bemerkbar macht.

Wie viel Strom braucht eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus pro Jahr?

Eine seriöse Pauschalzahl gibt es nicht — der Wert entsteht aus zwei Größen, die je Haus stark schwanken: Wärmebedarf und Jahresarbeitszahl. Die Spanne zwischen einem sanierten Neubau mit Fußbodenheizung und einem Altbau mit Heizkörpern und hoher Vorlauftemperatur beträgt leicht den Faktor zwei bis drei, bei gleicher Wohnfläche. Rechne deshalb mit deinen eigenen Zahlen: Wärmebedarf ÷ JAZ. Wenn dir jemand eine Kilowattstundenzahl allein aus der Quadratmeterzahl nennt, fehlt ihm mindestens eine der beiden Eingangsgrößen.

Verbraucht die Wärmepumpe mehr Strom, wenn der Netzbetreiber nach §14a EnWG drosselt?

Nein, der Jahresverbrauch ändert sich durch die Steuerung nicht nennenswert. Bei einer Drosselung auf die garantierten mindestens 4,2 kW wird die Wärmeerzeugung zeitlich verschoben, nicht gestrichen — die Wärme, die dein Haus braucht, wird vorher oder nachher produziert. Relevant ist stattdessen, ob dein Pufferspeicher die Dimm-Phase überbrücken kann. Fehlt Pufferkapazität, springt im Zweifel der elektrische Heizstab ein, und der senkt die Jahresarbeitszahl — dann steigt der Verbrauch tatsächlich, aber wegen der Anlagenhydraulik, nicht wegen des Paragrafen.

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