§14a EnWG: Konkrete Rechnung für dein Einfamilienhaus mit Wärmepumpe

Du willst wissen, was der Netzentgelt-Rabatt nach §14a EnWG für deine Wärmepumpe konkret bringt. Hier bekommst du zwei Rechenwege mit Beispielzahlen und den Punkt, ab dem sich welches Modell für dich lohnt.
Meldest du deine Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG an (Pflicht für Neuanlagen seit 1.1.2024), darf dein Netzbetreiber sie im Notfall auf mindestens 4,2 kW drosseln – dafür bekommst du reduzierte Netzentgelte. Du wählst zwischen Modul 1 (fester Pauschal-Rabatt pro Jahr) und Modul 2 (60 % Rabatt auf den Arbeitspreis-Anteil des Netzentgelts). Bei einem typischen Einfamilienhaus liegt die Ersparnis grob zwischen rund 110 und 250 € pro Jahr – je nach Netzgebiet und Verbrauch.

Modul 1 ist ein fester Betrag, den du unabhängig vom Verbrauch pro Jahr gutgeschrieben bekommst. Die genaue Höhe legt dein Netzbetreiber fest und unterscheidet sich bundesweit – überwiegend liegt sie ungefähr zwischen 110 und 190 € pro Jahr. Vorteil: Du brauchst keinen zweiten Zähler, es läuft über deinen normalen Haushaltszähler. Modul 1 ist damit die richtige Wahl, wenn deine Wärmepumpe eher wenig Strom zieht.

Bei Modul 2 wird der Arbeitspreis-Anteil deines Netzentgelts um 60 % reduziert – gerechnet auf jede kWh, die deine Wärmepumpe zieht. Voraussetzung ist ein separater Zählpunkt nur für die steuerbare Einrichtung, damit dieser Verbrauch getrennt gemessen wird. Dafür fallen laufende Messstellen-Kosten an (grob 50–100 € pro Jahr), die du gegenrechnen musst. Modul 2 lohnt sich, je mehr Strom deine Wärmepumpe verbraucht.

Annahmen (Beispielwerte, netzgebietsabhängig): Wärmepumpe-Verbrauch 5.000 kWh/Jahr, Netzentgelt-Arbeitspreis 8 ct/kWh, Modul-1-Pauschale 150 €. Modul 1: fixe 150 €/Jahr, egal wie viel du verbrauchst. Modul 2: 60 % von 8 ct = 4,8 ct/kWh Ersparnis × 5.000 kWh = 240 €/Jahr, minus ca. 50–100 € Zählerkosten = rund 140–190 € netto. In diesem Beispiel liegen beide Module dicht beieinander; mit höherem Verbrauch oder höherem Arbeitspreis zieht Modul 2 klar davon.

Rechne deinen Break-even so: Pauschale (Modul 1) geteilt durch deine Arbeitspreis-Ersparnis pro kWh. Beispiel: 150 € ÷ 0,048 €/kWh ≈ 3.125 kWh. Verbraucht deine Wärmepumpe mehr als rund 3.100 kWh im Jahr, bringt Modul 2 vor Zählerkosten mehr als die Pauschale. Setz deine echten Werte ein – Pauschale und Netzentgelt-Arbeitspreis findest du im Preisblatt deines Netzbetreibers, den WP-Verbrauch auf deiner letzten Abrechnung.
Deine Wärmepumpe muss beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG angemeldet sein – das erledigt in der Regel dein Installateur oder Elektriker über den Netzanschluss. Danach wählst du gegenüber dem Netzbetreiber Modul 1 oder Modul 2. Ein geplantes Modul 3 (zeitvariable Netzentgelte mit Hoch-/Niedertarif-Zeiten) soll zusätzlich mit Modul 1 kombinierbar sein; die Umsetzung erfolgt schrittweise, prüf hier den aktuellen Stand bei deinem Netzbetreiber.
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Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Modul 1 und Modul 2 bei §14a EnWG?
Wie hoch ist die Ersparnis durch den Netzentgelt-Rabatt?
Welche Voraussetzungen gibt es für die Wahl von Modul 1?
Was ist die Voraussetzung für Modul 2?
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