Redispatch-Entschädigung für PV- & BESS-Betreiber: Was steht dir zu?

Wenn dein Netzbetreiber deine Anlage im Rahmen von Redispatch 2.0 (§13a EnWG) herunterfährt, hast du grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Einspeisung. Die entscheidende Frage ist nur: Landet dieses Geld auch wirklich bei dir – oder bleibt es beim Direktvermarkter hängen?
Regelt der Netzbetreiber deine PV- oder Speicheranlage aus Netzgründen ab, ersetzt er dir deinen finanziellen Nachteil. Die Grundformel: entgangene Einnahmen plus zusätzliche Kosten minus ersparte Aufwendungen. 'Ersparte Aufwendungen' sind bei PV faktisch null (die Sonne kostet nichts), bei einem Speicher können es vermiedene Zyklen oder Bezugskosten sein. Rechtsgrundlage ist Redispatch 2.0 nach §13a EnWG, in Kraft seit dem 01.10.2021. Betroffen sind Anlagen ab 100 kW sowie alle fernsteuerbaren Einheiten.
1) Prüfe, ob du überhaupt in Redispatch 2.0 einbezogen bist (Leistung ≥100 kW oder fernsteuerbar). 2) Kläre, wer für dich als Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber der technischen Ressource (BTR) meldet – meist dein Direktvermarkter oder Dienstleister. 3) Verstehe dein Bilanzierungsmodell: Prognosemodell oder Spitzabrechnungsmodell entscheiden, wie deine Ausfallarbeit ermittelt wird. 4) Kontrolliere, ob die abgerechnete Ausfallarbeit zur tatsächlichen Abregelung passt – hier entstehen die meisten Fehlbeträge.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Redispatch immer zum vollen Marktwert vergütet wird – in Standard-Direktvermarktungsverträgen ist das falsch. Die offizielle Erstattungs-Formel an den Direktvermarkter lautet 72,5 % ID1 (Intraday-Preis) plus 27,5 % reBAP (Ausgleichsenergiepreis). Das ist der Betrag, den der DV vom Netzbetreiber bekommt – nicht zwingend das, was in deinem Vertrag als Weitergabe an dich geregelt ist. Lies genau, welcher Referenzwert für deine Auszahlung gilt.
Ein zweiter Irrtum: 'Als Anlagenbetreiber bin ich beim Redispatch risikofrei.' Auch das ist falsch. Viele DV-Verträge enthalten Pass-through-Klauseln, die Kosten oder Ausgleichsenergie-Risiken an dich weiterreichen. Im Zweifel trägst du die Differenz zwischen dem, was der DV erstattet bekommt, und dem, was er dir weitergibt. Prüfe konkret die Klauseln zu Ausgleichsenergie, Prognoseabweichung und Bilanzkreis.
Speicher sind zweiseitig steuerbar: Ein Netzbetreiber kann sowohl deine Einspeisung drosseln als auch deinen Netzbezug (Ladung) begrenzen. Beides kann entschädigungsrelevant sein, weil du dadurch geplante Arbitrage-Erlöse aus dem Day-Ahead-Spread verlierst. Für den Business Case eines Speichers gehört das Abregelungs-Risiko deiner Region – wie oft und wie viel MWh dort abgeregelt wird – genauso in die Rechnung wie der reine Preis-Spread.
Stromfee arbeitet ausschließlich auf der Anlagenbetreiber-Seite: PV-, Biogas- und BESS-Audit, §51-EEG-Prüfung, Optimierung des Direktvermarktungsvertrags und Redispatch-2.0-Entschädigung. Wir prüfen, ob deine abgerechnete Ausfallarbeit korrekt ist und ob dein Vertrag dir den Redispatch-Erlös fair weitergibt – im Gegensatz zu ÜNB-Tools, die dem Netzbetreiber beim Schalten helfen, nicht dir.
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