Blindleistung ohne Wirkleistung: wer sie freigibt

Blindleistung ohne Wirkleistung ist technisch möglich — der Wechselrichter stellt nur die Phasenlage seines Ausgangsstroms, dafür braucht er keine Energie von der DC-Seite. Ob sie tatsächlich fließen darf, entscheiden aber drei Stellen nacheinander: das Gerät, dein Netzbetreiber und du als Betreiber.
1) Das Gerät: Nur wenn Datenblatt oder Firmware Blindleistung bei P=0 ausdrücklich führen (oft „Q at Night" oder STATCOM-Betrieb genannt), kann der Wechselrichter das überhaupt. 2) Der Netzbetreiber (VNB): Verfahren, Sollwert und Zeitfenster kommen aus deiner Anschlusszusage bzw. den Technischen Anschlussbedingungen; die Netzparameter im Gerät sind meist passwortgeschützt und dem Installateur oder VNB vorbehalten. 3) Du als Betreiber oder dein Direktvermarkter: Ihr dürft nur innerhalb des freigegebenen Rahmens fernsteuern. Kein Häkchen lässt sich durch die anderen beiden ersetzen — fehlt (1), hilft die schönste Freigabe aus (2) nicht. Gerätefähigkeit ist nicht Freigabe, und die Freigabe steht auf Papier, nicht im Gerätemenü: Sie ist kein Schalter, sondern ein Parametersatz.

Ist die Wirkleistung null, gilt S = Q und cos φ = 0 — die Scheinleistung besteht dann vollständig aus Blindleistung. Das ist kein Rechentrick, es fließt echter Strom durch Kabel, Sicherungen und Trafo. Leitbeispiel: 15 kvar an 400 V Drehstrom ergeben I = Q / (√3 · U) = 15.000 / (1,732 · 400) ≈ 21,7 A. Zum Vergleich dieselbe Rechnung mit anderen Sollwerten: 20 kvar ≈ 28,9 A, 12 kvar ≈ 17,3 A, 8 kvar ≈ 11,5 A. Diese Ströme belasten die Anlage thermisch, obwohl der Wirkleistungszähler stillsteht — deshalb will der VNB die Freigabe schriftlich regeln und nicht dem Zufall überlassen.

Nimm die Anschlusszusage bzw. den Netzanschluss-/Einspeisevertrag und suche vier Angaben: das Verfahren (cos φ fest, cos φ(P), Q(U) oder Q fest), den Stellbereich, das Zeitfenster und — entscheidend — eine ausdrückliche Aussage zum Betrieb bei P = 0 oder zum Nachtbetrieb. Steht dort nur ein Verfahren, das an die Einspeiseleistung gekoppelt ist (typisch cos φ(P)), ist der Fall bei null Wirkleistung meist gar nicht geregelt. Fehlende Regelung heißt nicht „erlaubt", sondern „ungeklärt" — genau das musst du schriftlich nachfragen.

Schritt 1: Datenblatt des Wechselrichters — gibt es ein P/Q-Diagramm, das bis P=0 reicht, und wird Blindleistungsbetrieb ohne Einspeisung genannt? Schritt 2: Anschlusszusage nach den vier Angaben oben durchsehen. Schritt 3: Wechselrichter-Menü und Ereignis-Log ansehen — welches Verfahren ist tatsächlich aktiv, wann wurde es zuletzt geändert? Schritt 4: schriftliche Anfrage an den VNB mit deinem konkreten Wunsch-Sollwert und der Frage, ob dieser auch bei P=0 gilt. Erst wenn alle vier Schritte zusammenpassen, hast du eine belastbare Freigabe.

Siehst du nachts kvarh auf dem Zähler, obwohl nichts freigegeben ist, steckt meist keine Regelung dahinter, sondern Filter-Blindleistung: LCL- und EMV-Filter am Wechselrichterausgang sowie Kabelkapazitäten liefern kapazitive Blindleistung, sobald das Gerät am Netz hängt. Selbsttest: Wächst der kvarh-Zählerstand pro Stunde weitgehend konstant, deutet das auf Filter-Blindleistung hin; schwankt der Zuwachs mit Netzspannung oder Tageszeit, arbeitet ein Sollwert. Details dazu stehen auf unseren Seiten zum Wechselrichter-Verhalten und zu den Null-Momenten.
Blindleistung, die der Netzbetreiber im geforderten Umfang verlangt, wird üblicherweise nicht gesondert vergütet — sie gehört zu den Anschlusspflichten. Alles, was darüber hinausgeht, ist Vertragsfrage zwischen dir, dem VNB und gegebenenfalls dem Direktvermarkter. Verlass dich hier auf keine Faustregel und keine Preisangabe aus dem Netz: Maßgeblich ist ausschließlich, was in deinem Netzanschluss- bzw. Einspeisevertrag steht. Frag im Zweifel schriftlich nach, ob eine Vergütung oder eine Abrechnung von kvarh vorgesehen ist.
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