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Redispatch 2.0 einfach erklärt

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Redispatch 2.0 einfach erklärt
Technik & Blindleistung — Stromfee (KI-Bild)

Redispatch 2.0 ist die Regel, nach der Netzbetreiber Stromerzeuger gezielt hoch- oder herunterfahren, damit das Netz nicht überlastet wird. Hier erfährst du in einfachen Worten, was das ist, wen es betrifft und was du dafür entschädigt bekommst.

Was ist Redispatch 2.0?

Redispatch heißt: Der Netzbetreiber greift in die Fahrweise von Kraftwerken und Anlagen ein, um einen Netzengpass zu vermeiden. Vor dem Engpass wird eine Anlage gedrosselt, hinter dem Engpass eine andere hochgefahren – die Gesamt-Stromerzeugung bleibt gleich, nur die Verteilung ändert sich. Die '2.0' bezeichnet die seit 1. Oktober 2021 geltende Erweiterung: Jetzt werden auch viele kleinere Erneuerbaren- und KWK-Anlagen ins Engpassmanagement einbezogen, nicht mehr nur große konventionelle Kraftwerke.

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Bin ich als Anlagenbetreiber betroffen?

Grundsätzlich fallen Stromerzeugungsanlagen ab 100 kW installierter Leistung unter Redispatch 2.0 – ebenso Anlagen, die vom Netzbetreiber fernsteuerbar sind. Kleinere Anlagen sind in der Regel nicht direkt betroffen. Bist du dabei, musst du (bzw. dein Direktvermarkter oder Dienstleister) dem Netzbetreiber Stammdaten, Planungsdaten und Nichtbeanspruchbarkeiten liefern, damit er deine Anlage bei Bedarf abregeln und korrekt abrechnen kann.

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Was passiert bei einem Abruf – Schritt für Schritt

1) Der Netzbetreiber erkennt einen drohenden Engpass. 2) Er fordert eine Wirkleistungsreduzierung deiner Anlage an (Abregelung). 3) Deine Anlage speist weniger oder nichts ein. 4) Der Ausgleich läuft zweistufig: bilanziell (die fehlende Energie wird deinem Bilanzkreis wieder gutgeschrieben, damit kein Fahrplan-Fehlbetrag entsteht) und finanziell (du wirst für den entgangenen Erlös entschädigt). Ziel ist, dass du wirtschaftlich möglichst so stehst, als hättest du normal eingespeist.

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Wie wird meine Entschädigung berechnet?

Bei Direktvermarktung erstattet der Netzbetreiber den entgangenen Vermarktungserlös. In der Praxis wird dafür häufig ein Mischpreis angesetzt: rund 72,5 % aus dem Intraday-Preis (ID1) plus 27,5 % aus dem reBAP (regelzonenübergreifender Ausgleichsenergiepreis). Wichtig: Manche Direktvermarkter reichen nur diesen Mischpreis durch, statt den mit dir vereinbarten Marktwert – dokumentiert sind dadurch Einbußen von über 40 %. Prüfe deinen Vertrag deshalb genau auf die Klausel zur Redispatch-2.0-Erstattung.

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Wie schütze ich mich vor Erlösverlusten?

Schau in deinen Direktvermarktungsvertrag: Wird die Redispatch-Entschädigung transparent auf Basis deines vereinbarten Marktwerts oder deiner echten 15-Minuten-Spotmarkterlöse abgerechnet – oder nur der Mischpreis weitergegeben? Kläre außerdem, wer das Prognoserisiko trägt und ob eine Entschädigung auch bei rein wirtschaftlicher (nicht netzbedingter) Abregelung greift. Wer die Abrufe und Abrechnungen sauber gegenprüft, holt sich unberechtigt einbehaltene Erlöse zurück.

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