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Mieterstrom-Abrechnung: Worauf Betreiber bei der Prüfung achten müssen

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Mieterstrom-Abrechnung: Worauf Betreiber bei der Prüfung achten müssen
Energie — Stromfee (KI-Bild)

Bevor du die Jahresabrechnung an deine Mieter verschickst, prüfst du am besten Preisgrenze, Messkonzept und Pflichtangaben. Genau diese drei Punkte führen am häufigsten zu Nachforderungen und Widersprüchen.

Zuerst prüfen: Preisobergrenze eingehalten?

Beziehst du den Mieterstromzuschlag nach dem EEG, gilt für dich eine Preisgrenze: Der Mieterstrompreis darf höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs für Haushaltsstrom betragen (§ 42a EnWG). Vergleiche deinen abgerechneten Arbeitspreis mit dem aktuellen Grundversorgungstarif deines Netzgebiets zum Abrechnungszeitraum. Liegst du darüber, ist die Abrechnung angreifbar – korrigiere den Preis, bevor du sie versendest.

Messkonzept: PV-Anteil und Reststrom sauber getrennt

Prüfe, ob dein Messkonzept den selbst erzeugten PV-Strom und den zugekauften Reststrom (Netzbezug) getrennt ausweist. Üblich ist das Summenzählermodell mit geeichten Zählern. Kontrolliere Zählerstände, Zeiträume und ob die Summe der Wohnungszähler zum Summenzähler passt. Stimmen die Mengen nicht überein, stimmt keine einzige Verbrauchsposition darunter.

Pflichtangaben nach EnWG/StromGVV vollständig?

Eine Stromabrechnung braucht bestimmte Pflichtangaben: Verbrauch in kWh, Arbeits- und Grundpreis, Zählernummer und Zählerstände, Abrechnungszeitraum, Anteil von Mieterstrom und Reststrom sowie die enthaltenen Steuern und Abgaben. Gehe die Abrechnung Position für Position durch – fehlt eine Pflichtangabe, kann der Mieter die Zahlung zurückhalten.

Kopplungsverbot: Mietvertrag und Stromvertrag trennen

Der Mieterstromvertrag muss rechtlich getrennt vom Mietvertrag sein. Du darfst den Bezug von Mieterstrom nicht zur Bedingung für die Wohnung machen (§ 42a EnWG). Prüfe, dass deine Verträge diese Trennung abbilden und dass Laufzeit und Kündigungsfristen eigenständig geregelt sind – sonst ist die Vertragsgrundlage der Abrechnung angreifbar.

Steuern und Abgaben korrekt angesetzt

Kontrolliere, welche Steuern und Abgaben du auf welchen Strommengen ansetzt. Für Strom aus deiner PV-Anlage kann eine Stromsteuerbefreiung in Betracht kommen (§ 9 StromStG, abhängig von Anlagengröße und räumlichem Zusammenhang); auf den zugekauften Reststrom fallen die üblichen Bestandteile an. Setze nicht pauschal auf beide Mengen dasselbe an – das ist ein häufiger Rechenfehler.

Vor dem Versand: Gegenrechnung und Plausibilität

Rechne die Abrechnung einmal gegen: Passt die Jahressumme zu den Abschlägen, sind die Anteile plausibel, ergibt der PV-Anteil im Verhältnis zum Netzbezug Sinn? Auffällig hohe oder runde Werte deuten oft auf einen Übertragungsfehler aus dem Messkonzept hin. Diese letzte Plausibilitätsprüfung fängt die meisten Reklamationen ab, bevor sie beim Mieter landen.

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