Redispatch: Was ist das und wie funktioniert es?

Redispatch ist ein Eingriff des Netzbetreibers, der die Einspeisung von Kraftwerken kurzfristig ändert, um eine Überlastung im Stromnetz zu verhindern. Du erfährst hier, wer abgeregelt wird, wer stattdessen einspeist und wie die Entschädigung geregelt ist.
Redispatch bezeichnet die vom Netzbetreiber angeordnete Anpassung der Kraftwerksleistung, damit an keiner Stelle im Netz mehr Strom fließt, als die Leitungen aushalten. Konkret heißt das: Auf der einen Seite eines Netzengpasses fährt der Betreiber Erzeugung herunter, auf der anderen Seite fährt er andere Anlagen hoch. Die eingespeiste Gesamtmenge bleibt gleich – nur der Ort der Erzeugung verschiebt sich. Ziel ist die Netzstabilität, nicht das Sparen von Strom.
Der Netzbetreiber erkennt einen drohenden Engpass (z. B. eine überlastete Leitung zwischen Nord und Süd). Er weist Anlagen vor dem Engpass an, weniger einzuspeisen (Runterregeln), und Anlagen hinter dem Engpass an, mehr einzuspeisen (Hochregeln). Beides zusammen entlastet die kritische Leitung. Der Eingriff erfolgt kurzfristig und wird dokumentiert, damit die betroffenen Betreiber entschädigt werden. Für dich als Anlagenbetreiber bedeutet das: Du erhältst eine Anweisung und musst technisch reagieren können.
Mit Redispatch 2.0 wurden auch Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen ab einer bestimmten Größe in das Regime einbezogen – vorher betraf Redispatch vor allem konventionelle Großkraftwerke. Das bedeutet: Auch PV-, Wind- und Biogasanlagen können heute zum Redispatch herangezogen und abgeregelt werden. Die Netzbetreiber steuern das über einen erweiterten Datenaustausch mit den Anlagen. Prüfe, ob deine Anlage unter die Redispatch-2.0-Pflichten fällt, denn daran hängen Melde- und Datenpflichten.
Wird deine Anlage runtergeregelt, hast du Anspruch auf eine Entschädigung für den entgangenen Erlös, denn du hättest den Strom sonst verkauft. In der Praxis erstattet der Netzbetreiber häufig einen Mischpreis. In einer uns vorliegenden Quelle wird eine Aufteilung von 72,5 % ID1 (Intraday-Index) und 27,5 % reBAP (Regelzonen-Ausgleichspreis) genannt. Wichtig: Manche Direktvermarkter reichen nur diesen Mischpreis durch statt des vereinbarten Marktwerts – das kann zu spürbaren Einbußen führen. Prüfe deinen Vertrag genau.
Beide Maßnahmen regeln Anlagen ab, verfolgen aber unterschiedliche Logiken. Das frühere Einspeisemanagement war ein reines Notfall-Instrument speziell für Erneuerbare bei akuter Überlastung. Redispatch ist der übergeordnete, marktorientierte Mechanismus zum Engpassmanagement, der seit Redispatch 2.0 auch Erneuerbare integriert und die Abregelung planbarer sowie einheitlicher entschädigt. Für dich zählt vor allem, nach welchem Regime deine Anlage abgeregelt wird – das entscheidet über die Höhe deiner Erstattung.
Kläre zuerst, ob deine Anlage redispatch-pflichtig ist und ob du den Abrufweg technisch bereitstellst. Prüfe dann deinen Direktvermarktungsvertrag auf drei Punkte: Wird der echte Marktwert oder nur der Mischpreis erstattet? Ist die Management-Fee transparent ausgewiesen? Und wer trägt das Risiko bei ökonomischer Abregelung? Dokumentiere jede Abregelung, um deine Entschädigung nachvollziehen zu können. So verhinderst du, dass dir bei Redispatch-Eingriffen Erlöse verloren gehen.
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Redispatch heißt: Der Netzbetreiber greift in die Einspeisung von Kraftwerken und Erzeugungsanlagen ein, um einen drohenden Netzengpass zu verhindern. Rechtsgrundlage ist § 13 EnWG (Systemverantwortung des Übertragungsnetzbetreibers) und § 13a EnWG für die Anpassung von Einspeisung und Stromverbrauch. Der Mechanismus dahinter: Auf einer Seite eines überlasteten Netzabschnitts wird die Einspeisung heruntergefahren (negativer Redispatch), auf der anderen Seite fährt eine Anlage entsprechend hoch (positiver Redispatch). Die Summe bleibt gleich, weil der Strom, den du nicht einspeist, physikalisch woanders erzeugt werden muss — der Handel am Strommarkt wird also nicht rückgängig gemacht, sondern nur der physikalische Fluss korrigiert. Seit Redispatch 2.0 (Netzausbaubeschleunigungsgesetz, in Kraft seit 01.10.2021) gilt das nicht mehr nur für konventionelle Großkraftwerke, sondern auch für EE- und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie für kleinere Anlagen, die per Fernsteuerung durch den Netzbetreiber steuerbar sind.
Für dich als Anlagenbetreiber heißt das konkret: Wenn deine PV-, Wind- oder Biogas-Anlage ab 100 kW liegt, bist du Teil des Redispatch-Regimes und musst Stammdaten sowie Planungsdaten (Nichtbeanspruchbarkeiten, Fahrpläne) an den Netzbetreiber bzw. über deinen Direktvermarkter liefern. Wird deine Anlage abgeregelt, bekommst du eine Entschädigung — den entgangenen Erlös plus ersparte Aufwendungen, abgerechnet entweder im Prognosemodell oder im Spitz-Abrechnungsmodell. Zwei Punkte, die in der Praxis regelmäßig Geld kosten: Erstens ist Redispatch nicht dasselbe wie die Abregelung nach § 51 EEG bei negativen Preisen — dort bekommst du gar keine Marktprämie und keine Entschädigung, das ist ein völlig anderer Vorgang mit anderer Rechtsfolge. Zweitens bemisst sich deine Entschädigung an den gemeldeten Daten: Sind Stammdaten falsch oder die Ist-Einspeisung nicht sauber gemessen, rechnet der Netzbetreiber mit einer zu niedrigen Soll-Erzeugung — und die Differenz zahlt niemand nach, wenn du sie nicht selbst nachweist. Prüfe deine Redispatch-Abrechnungen daher gegen deine eigenen Messwerte, nicht nur gegen die Gutschrift.
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