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Mieterstrom-Messkonzept erstellen – so gehst du vor

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Mieterstrom-Messkonzept erstellen – so gehst du vor
Abrechnung — Stromfee (KI-Bild)

Ein Messkonzept legt fest, welcher Zähler an welcher Stelle sitzt und wie Erzeugung, Eigenverbrauch und Netzbezug getrennt erfasst werden. Hier bekommst du die konkreten Schritte und das passende Zählermodell für deine Mieterstrom-Anlage.

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Was ein Mieterstrom-Messkonzept konkret ist

Dein Messkonzept ist ein Schaltplan der Zählpunkte: Es zeigt, wo der PV-Erzeugungszähler, der Netz-Summenzähler und die einzelnen Wohnungszähler sitzen und wie der Strom zwischen Erzeugung, Mietern und öffentlichem Netz fließt. Es ist die Grundlage dafür, dass Mieterstrom, Reststrombezug und Überschuss-Einspeisung sauber abgerechnet und der Mieterstromzuschlag nach EEG geltend gemacht werden kann. Ohne freigegebenes Konzept schließt der Netzbetreiber die Anlage nicht an.

Die Schritte zur Erstellung

1) Objekt und Anlage aufnehmen: Anzahl Wohn-/Gewerbeeinheiten, vorhandene Zählerplätze, PV-Leistung, geplanter Speicher. 2) Zählermodell wählen (meist das Summenzählermodell). 3) Zählpunkte und Messart festlegen – bei größeren Anlagen kann eine Leistungsmessung (RLM) statt Standardlastprofil nötig sein. 4) Konzept als Schaltbild dokumentieren. 5) Mit Netzbetreiber und Messstellenbetreiber abstimmen und freigeben lassen. 6) Zähler bestellen und einbauen lassen.

Das Summenzählermodell als Standard

Für Mieterstrom setzt du in der Regel das Summenzählermodell ein: Ein Zweirichtungs-Summenzähler am Netzanschlusspunkt erfasst den Reststrombezug aus dem Netz und die Überschuss-Einspeisung. Jede Wohneinheit erhält einen eigenen Zähler, der Erzeugungszähler misst die PV-Produktion. Der intern verbrauchte Mieterstrom ergibt sich rechnerisch aus der Differenz. Vorteil: Die Mieter behalten ihre freie Lieferantenwahl, weil ihr Zähler auch Netzstrom abbilden kann.

Welche Zähler du brauchst

Du brauchst mindestens: einen Erzeugungszähler an der PV-Anlage, einen Zweirichtungszähler (Summenzähler) am Netzanschluss und je Nutzeinheit einen Verbrauchszähler. Ab den gesetzlich vorgesehenen Verbrauchs- bzw. Leistungsschwellen sind intelligente Messsysteme (iMSys) mit Smart-Meter-Gateway vorgeschrieben. Setzt du einen Speicher ein, muss das Konzept dessen Lade- und Entladepfade so erfassen, dass geförderte und nicht geförderte Strommengen trennbar bleiben.

Wer das Messkonzept freigibt

Den Entwurf kannst du selbst erstellen oder über einen Elektrofachbetrieb bzw. Fachplaner. Verbindlich wird er erst mit der Abstimmung: Der Netzbetreiber prüft die Zählpunkte und den Anschluss, der Messstellenbetreiber (grundzuständig oder ein wettbewerblicher MSB) baut die Zähler ein und betreibt sie. Reiche das Konzept früh ein – Zählpunkt-Vergabe und Gerätebestellung brauchen Vorlauf und blockieren sonst die Inbetriebnahme.

Häufige Fehler, die den Anschluss verzögern

Typische Stolpersteine: fehlender Erzeugungszähler, ein Summenzähler ohne Zweirichtungsmessung, nicht bedachte Wandlermessung bei größerer Leistung sowie Speicher-Verschaltungen, die geförderte und nicht geförderte Mengen vermischen. Prüfe außerdem, ob die vorhandene Zählerschrank-Verkabelung das gewählte Modell hergibt – oft ist ein Umbau des Zählerplatzes nötig, bevor der Messstellenbetreiber die neuen Zähler setzen kann.

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Mieterstrom-Messkonzept erstellen – was heißt das und wie gehst du vor?

Ein Mieterstrom-Messkonzept ist der Plan, wie in deinem Gebäude jeder Stromfluss zähltechnisch erfasst wird: die PV-Erzeugung, der von den Mietern vor Ort verbrauchte Solarstrom, der Reststrom aus dem Netz und die eingespeiste Überschussmenge. Standard ist das sogenannte Summenzähler- oder Kaskadenmodell: Am Netzverknüpfungspunkt sitzt ein Zweirichtungszähler (er misst Einspeisung und Netzbezug), die PV-Anlage bekommt einen eigenen Erzeugungszähler, und jede teilnehmende Wohnung erhält einen geeichten Unterzähler bzw. ein intelligentes Messsystem. Aus der Differenz dieser Zähler ergibt sich, wie viel Solarstrom jeder Mieter genutzt hat und wie viel Strom zusätzlich aus dem öffentlichen Netz kam – genau diese Aufteilung ist die Grundlage der späteren Abrechnung.

So gehst du vor: (1) Bestandsaufnahme von Anlage, Zählerschrank und allen vorhandenen Zählpunkten. (2) Modell festlegen – bei Mieterstrom fast immer das Summenzählermodell. (3) Zähler zuordnen: Erzeugungszähler an die PV, Zweirichtungszähler an den Hausanschluss, je einen Unterzähler pro teilnehmender Wohnung. (4) Mess- und Marktlokationen samt Zählpunktbezeichnungen vergeben lassen und die Anlage im Marktstammdatenregister anmelden. (5) Das Konzept mit dem Netzbetreiber abstimmen und den Messstellenbetrieb klären (grundzuständig oder wettbewerblich). Kannst du das Messkonzept selbst zeichnen? Ja – der Entwurf darf von dir oder deinem Elektroplaner stammen. Freigeben lassen musst du es aber: Der Netzbetreiber gibt die Zählpunkte vor und muss das Konzept genehmigen, und ohne geeichte Zähler plus intelligente Messsysteme ist eine korrekte Mieterstrom-Abrechnung nicht zulässig. Seit dem Solarpaket I (2024) gibt es mit der 'Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung' zudem eine vereinfachte Alternative mit geringeren Messanforderungen – prüfe, welche Variante zu deinem Projekt passt.

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